betriebliche Übung,
ist eine betriebliche Übung auch eine Verpflichtung für den Arbeitnehmer ?
Seit 9 Jahren haben wir am 24.und 31.12 jeweils zu.
Bisher hatten wir Urlaub im Disporecht nun durch TV nicht mehr.
Wenn nun ein Mitarbeiter nicht mehr genug Urlaub hat für einen der Tage
kann dann unbezahlt auf Anordnung Freigestellt werden?
Wir haben 2 Wochen zu wo auch eine unbezahlte Freistellung möglich ist aber
keineswegs zum Zwang werden darf.
Sie leiten ihren Anspruch auf die betriebliche Übung ab.
Ich habe doch recht mit niemal, oder ?