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Kurzfristige Arbeitnehmerüberlassung

L
lippe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, aufgrund eines krankheitsbedingten Personalengpasses, beschäftigt unser Unternehemn kurzfristig "Leiharbeiter". Da unser BR hierzu bislang keinerlei Erfahrungwen hat nun einige Fragen: 1.)Der AG hat uns nach Nachfragen eine Kopie des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages zukommen lassen, jedoch den Stundenverrechnungssatz für die Überlassung durch die Verleihfirma geschwärzt. Hat der BR ein Recht zu erfahren, wie hoch sich der Stundensatz beruht? 2.) Beim Mitbestimmungsverfahren nach § 100 wurde uns ebenfalls keine Angabe über den Verdienst des Leiharbeuitnehmers angegeben. Ist das zulässig? GlG Lippe

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Community-Antworten (1)

P
Petrus

15.11.2012 um 11:13 Uhr

  1. Genau dafür gibt es doch Leiharbeiter. ("Dauerleihe" und "Lohndumping" im heutigen Ausmaß kamen erst mit der Agenda 2010 dazu...)
  2. Ja, der BR ist zu hören - wahrscheinlich sogar nach §100.
  3. Weitere Fragen könnten beantwortet werden, wenn sie denn gestellt würden.

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