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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ist das ein Fall von Arbeitnehmerüberlassung?

K
killepitsch
Jan 2018 bearbeitet

Hallihallo, ich hätte da eine Frage zum Thema Arbeitnehmerüberlassungsgesetz:

Wir sind vor 3 Monaten im Rahmen eines Betriebsteilübergangs nach § 613a in eine neue Firma übergegangen. Unser einziger (bisheriger) Kunde ist unser ehemaliger Arbeitgeber. Dieser hat nun vor kurzer Zeit beschlossen, dass einige Mitarbeiter von uns "drüben" beim Kunden aushelfen müssen, da deren Personalplanung nicht gut war und sie nicht genug Personal für ihre Maschinen hatten. Die "Jungs" wurden dort also mit derem Einverständnis eingesetzt, unentgeltlich natürlich. Der BR des ehemaligen Arbeitgebers sagt nun, dass das ein Fall von Arbeitnehmerüberlassung ist und es jetzt Ärger deswegen geben wird. Was kann uns im schlimmsten Fall passieren? Und bekommen die Kollegen Ärger?

3.92001

Community-Antworten (1)

M
McDeere

28.09.2009 um 16:21 Uhr

Euch und den Kollegen kann nichts passieren. Eine unzulässige Arbeitnehmerüberlassung zieht Strafen seitens der Regionaldirektion gegenüber dem Ausleihenden nach sich.

Ihr solltet jedoch mal einen ganz anderen Aspekt untersuchen. Wielviel alter AG ist im neuen AG enthalten? Werden Gebäude, Betriebsabteilungen (wie Personalabteilung, Buchhaltung etc.) gemeinsam genutzt? Wenn ja, und es werden dann noch Mitarbeiter untereinander unentgeltlich ausgetauscht, spricht dies für die Ausübung eines gemeinsamen Betriebs. Dieser Punkt sollte insbesondere im Hinblick auf die anstehenden BR-Wahlen (spätestens vom Wahl-Vorstand) gründlich untersucht werden.

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