Hallihallo,
ich hätte da eine Frage zum Thema Arbeitnehmerüberlassungsgesetz:

Wir sind vor 3 Monaten im Rahmen eines Betriebsteilübergangs nach § 613a in eine neue Firma übergegangen. Unser einziger (bisheriger) Kunde ist unser ehemaliger Arbeitgeber.
Dieser hat nun vor kurzer Zeit beschlossen, dass einige Mitarbeiter von uns "drüben" beim Kunden aushelfen müssen, da deren Personalplanung nicht gut war und sie nicht genug Personal für ihre Maschinen hatten. Die "Jungs" wurden dort also mit derem Einverständnis eingesetzt, unentgeltlich natürlich.
Der BR des ehemaligen Arbeitgebers sagt nun, dass das ein Fall von Arbeitnehmerüberlassung ist und es jetzt Ärger deswegen geben wird.
Was kann uns im schlimmsten Fall passieren? Und bekommen die Kollegen Ärger?