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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung

E
eckarsus
Feb 2023 bearbeitet

Einige unsere Mitarbeiterinnen sollen in einem anderen Konzernunternehmen eingesetzt werden. Frage: müssen beide Betriebsräte zustimmen ( Verleih bzw. Einsatz)?

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Community-Antworten (4)

G
ganther

24.02.2023 um 13:40 Uhr

sehr wahrscheinlich .... hängt aber davon ab, wie sich tatsächlich die Tätigkeiten verändern

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DummerHund

24.02.2023 um 13:50 Uhr

Ich würde sagen beide Betriebsräte sind an zu hören.

T
Thomas63

27.02.2023 um 12:49 Uhr

Sehe ich nicht so. Wenn ein MA zu einem anderen Standort geschickt wird und nichts im Arbeitsvertrag geregelt ist bedarf es der Zustimmung des MA. Es kann ja Gründe geben. Der BR muss meiner Meinung nach informiert werden aber nicht angehört werden. Als betroffener MA würde ich einen Zusatz zum Arbeitsvertrag einfordern. z.B. Welcher Zeitrahmen, Arbeitsaufgaben und Rückkehr an den eigenen Arbeitsplatz nach ende der Zeit usw.

Beim Aufnehmenden Betrieb ist das anders. Dort muss der BR zustimmen bevor der MA Arbeitsleistung erbringt. Er muss schauen ob z.B. eigene MA benachteiligt werden.

D
DummerHund

27.02.2023 um 15:07 Uhr

@Thomas "Der BR muss meiner Meinung nach informiert werden aber nicht angehört werden." Arbeitgeber A versetzt hier einen AN. Demnach muss eine Anhörung statt finden. Für Betrieb B ist es eine Einstellung. Demnach ist der BR auch hier im Boot.

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