Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung
Einige unsere Mitarbeiterinnen sollen in einem anderen Konzernunternehmen eingesetzt werden. Frage: müssen beide Betriebsräte zustimmen ( Verleih bzw. Einsatz)?
Community-Antworten (4)
24.02.2023 um 13:40 Uhr
sehr wahrscheinlich .... hängt aber davon ab, wie sich tatsächlich die Tätigkeiten verändern
24.02.2023 um 13:50 Uhr
Ich würde sagen beide Betriebsräte sind an zu hören.
27.02.2023 um 12:49 Uhr
Sehe ich nicht so. Wenn ein MA zu einem anderen Standort geschickt wird und nichts im Arbeitsvertrag geregelt ist bedarf es der Zustimmung des MA. Es kann ja Gründe geben. Der BR muss meiner Meinung nach informiert werden aber nicht angehört werden. Als betroffener MA würde ich einen Zusatz zum Arbeitsvertrag einfordern. z.B. Welcher Zeitrahmen, Arbeitsaufgaben und Rückkehr an den eigenen Arbeitsplatz nach ende der Zeit usw.
Beim Aufnehmenden Betrieb ist das anders. Dort muss der BR zustimmen bevor der MA Arbeitsleistung erbringt. Er muss schauen ob z.B. eigene MA benachteiligt werden.
27.02.2023 um 15:07 Uhr
@Thomas "Der BR muss meiner Meinung nach informiert werden aber nicht angehört werden." Arbeitgeber A versetzt hier einen AN. Demnach muss eine Anhörung statt finden. Für Betrieb B ist es eine Einstellung. Demnach ist der BR auch hier im Boot.
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