Moin zusammen,

wie der Titel schon sagt, bei uns im Gremium stellt sich folgende Frage: Wenn Mitarbeiter an Ihrer Position bisher per Arbeitnehmerüberlassung eingestellt waren, und nun per befristetem Vertrag fest angestellt werden, muss eine solche Stelle vorher intern ausgeschrieben werden oder nicht? Es wurde ja im Grunde keine neue Stelle geschaffen, sondern nur eine, die bereits durch AÜ (aus bestimmtem Grund) besetzt ist, weiter mit dem jeweiligen Mitarbeiter besetzt?

kann mir da jemand etwas genaueres sagen, oder am besten noch Rechtsgrundlage etc. erläutern?

Gruß
Holly