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Arbeitnehmerüberlassung?

S
schlumpfine
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Ich brauche da mal einen rat von euch. Wir haben eine Anhörung bekommen nach §99 BetrVG für 2 Intern ausgeschriebene Stellen. Jetzt ist es so das sich intern keiner daraufbeworben hat ausser einer Aushilfe die bis Ende April ein Befristetes Arbeitsverhältniss hat. Man konnte es bei ihr nicht mehr verlängern weil es schon ausgereizt war. Jetzt hat der Arbeitgeber folgendes getan. Er hat sie bei einem 100 Prozentigen Tochterunternehmen von uns befristet für ein Jahr eingestellt und lässt sie aber bei uns im Büro sitzen . Der Arbeitgeber erwähnt in der Anhörung das die Mitarbeiterin Organisatorisch und disziplinarisch weiterhin der Abteilung und dem Vorgesetzten angehört. Da das Tochterunternehmen einen eigenen Betriebsrat hat stellt sich mir nun die Frage ob es nun eine Arbeitnehmerüberlassung ist ??

gruß

schlumpfine

1.28003

Community-Antworten (3)

K
Kölner

21.04.2012 um 11:57 Uhr

@schlumpfine Konzernleihe wohl eher... Die Einstellung läuft dann zunächst über den anderen BR; ihr hört dann infolge des neuen AÜG aber auch davon...

L
Lotte

21.04.2012 um 11:57 Uhr

schlumpfine, es scheint sich um Konzernleihe zu handeln, die aber neuerdings auch nicht mehr ohne Erlaubnis möglich ist.

Sieh mal § 1 AÜG

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