Arbeitnehmerüberlassung?
Es scheidet ein Mitarbeiter bei uns aus in Vorruhestand. Seine Stelle wird zur Hälfte von einem externen Mitarbeiter erledigt werden. Die anderen Aufgaben werden auf die Kollegen verteilt. Man will den BR nun nach § 90 darüber informieren. Die Frage für mich ist das nicht nur einen Arbeitnehmerüberlassung im sinne AÜG § 14 oder holt man sich einen Subunternehmer ins haus? Was er zumachen hat und Überstunden werden wohl von uns bestimmt.
Gruß
schlappes
Community-Antworten (2)
17.01.2011 um 13:37 Uhr
Beim externen, also Leiharbeitnehmer seid ihr gem. § 99 dabei, könnt diesen also vollumfänglich nutzen. Beim Thema "Vertreilen" solltet ihr prüfen ob dadurch bei den betroffenen Arbeotsplätzen ggf. neue bisher dort nicht anfallende Arbeiten entstehen, also nicht "nur" mehr. Dann wären dieses ggf. versetzungen, also wieder § 99. Bei mehrarbeit seid ihr auch dabei und könntet auch hier nein sagen. Weiter solltet ihr prüfen ob ihr auf eine interne Stellenausschreibung drängen könnt. Ggf. will ja auch ein bereits Teilzeitbeschäftigter seine Stunden erhöhen.
18.01.2011 um 00:21 Uhr
und woher wissen wir dass es Leih-AN sind? Da fehlen viele Fakten um dazu eine Aussage treffen zu können. Ohne Leih-AN auch kein 99 BetrVG bei der Einstellung
Verwandte Themen
Zustimmung des BR bei neuen Öffnungszeiten
ÄlterHallo, habe ja schon mal erwähnt, dass wir ein völlig neuer BR sind und noch viel lernen müssen, wir versuchen nun wirklich unser Bestes, werden aber vom alten BR nicht anerkannt und er macht auch
Ersatzmitglied in Arbeitnehmerüberlassung
ÄlterEines unserer Ersatzmitglieder müsste aufgrund der Listenreihenfolge zur nächsten BR-Sitzung geladen werden. Dieses Ersatzmitglied ist z. Z. im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (befristet) in einem
BV zur Arbeitnehmerüberlassung - wer hat dazu eine?
ÄlterHallo Forum, ich suche eine Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitnehmerüberlassung. Bei soliserv.de kann ich leider nur BV´s finden die für Leiharbeiter gilt, die in unserer Firma beschäftigen werden
Listenwahl und Arbeitnehmerüberlassung
ÄlterHallo ich habe direkt drei Fragen zu unserer BR Wahl: Bisher dachte ich, das eine eingereichte Liste auch weniger Namen beinhalten kann (hier 2) als die Anzahl der notwendigen BR-Sitze. Bei uns wer
Arbeitnehmerüberlassung - Hat BR da Mitbestimmungsrechte ?
ÄlterMuss der BR einer Arbeitnehmerüberlassung an "Dritte" zustimmen, muß er vor Abschluß solcher Verträge gehört werden, darf er Einsicht in diese Verträge nehmen?