Es scheidet ein Mitarbeiter bei uns aus in Vorruhestand. Seine Stelle wird zur Hälfte von einem externen Mitarbeiter erledigt werden. Die anderen Aufgaben werden auf die Kollegen verteilt.
Man will den BR nun nach § 90 darüber informieren. Die Frage für mich ist das nicht nur einen Arbeitnehmerüberlassung im sinne AÜG § 14 oder holt man sich einen Subunternehmer ins haus?
Was er zumachen hat und Überstunden werden wohl von uns bestimmt.

Gruß

schlappes