Erstellt am 17.01.2011 um 12:37 Uhr von pfeilenbogen
Beim externen, also Leiharbeitnehmer seid ihr gem. § 99 dabei, könnt diesen also vollumfänglich nutzen.
Beim Thema "Vertreilen" solltet ihr prüfen ob dadurch bei den betroffenen Arbeotsplätzen ggf. neue bisher dort nicht anfallende Arbeiten entstehen, also nicht "nur" mehr. Dann wären dieses ggf. versetzungen, also wieder § 99.
Bei mehrarbeit seid ihr auch dabei und könntet auch hier nein sagen.
Weiter solltet ihr prüfen ob ihr auf eine interne Stellenausschreibung drängen könnt. Ggf. will ja auch ein bereits Teilzeitbeschäftigter seine Stunden erhöhen.
Erstellt am 17.01.2011 um 23:21 Uhr von sanifair
und woher wissen wir dass es Leih-AN sind? Da fehlen viele Fakten um dazu eine Aussage treffen zu können. Ohne Leih-AN auch kein 99 BetrVG bei der Einstellung