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Neue Verträge bei Betriebsteilübergang

B
brmarzipan
Nov 2016 bearbeitet

Unser Chef hat eine neue Firma gegründet,mit einem anderen Sitz. In dieser Stadt gibt es auch schon eine Fa. von ihm. Alle 3 sind rechtlich selbstständig.Die alte und bestehen bleibene Firma hat 80 MA; in die neue sollen bisher 7 MA; betroffen davon auch 2 BR. Der neue Vetrag der uns vorgelegt wurde ist natürlich viel schlechter als der bestehende, worauf wir Widerspruch nach §613a eingelegt haben. Der AG will uns u.a.auch nicht zusichern hier in dieser Stadt weiter arbeiten zu können. Der Grund für die neuen Veträge: Der AG will "gleiche Arbeitsverträge". Wir 7 haben seit 1984 etwas abweichende Verträge. Und besteht weiterhin darauf. Die" Aufgabe" von ihm an uns lautet: welche Unterschiede es gibt wenn die Versetzungsklausel im Vertrag ist oder nicht, für den Fall das eine Kplt Abteilung in die andere Stadt ausgelagert wird. Betroffen hier 3 MA.

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Community-Antworten (4)

B
Betriebsrätin

13.11.2012 um 12:12 Uhr

Bei 613a geht der Neu in die Rechte und Pflichten incl. dem bestehenden ArbV ein.

Also der alte ArbV gilt weiter und wieter und weiter.

Also, keinen neuen ArbV schon gar nicht ohne anwaltliche Beratung unterschreiben.

Das sollten BR wissen und AN ggf beraten und aufklären

B
brmarzipan

13.11.2012 um 12:38 Uhr

Danke für die Antwort, aber das ist für uns auch ganz klar, es geht um die Beantwortung dieser Frage.

Der AG will "gleiche Arbeitsverträge". Wir 7 haben seit 1984 etwas abweichende Verträge. Und besteht weiterhin darauf. Die" Aufgabe" von ihm an uns lautet: welche Unterschiede es gibt wenn die Versetzungsklausel im Vertrag ist oder nicht, für den Fall das eine Kplt Abteilung in die andere Stadt ausgelagert wird. Betroffen hier 3 MA.

B
Betriebsrätin

13.11.2012 um 12:43 Uhr

AG gibt Aufträge an den BR oder wie???

Wenn der AG hier Fragen hat soll er diese selbst rehctlich klären. Wenn Versetzungsklauseln einer Versetzung entgegenstehen muss der AG mit Änderungskündigungen handlen. Dann unter Vorbehalt annehmen und alwaltlich beraten lassen und Kündigungsschutzklage ggf erheben innerhalb der 3 Wochenfrist.

Der BR sollte sich beraten lassen.

G
gironimo

13.11.2012 um 17:47 Uhr

Er will Euch vielleicht durch die Blume seine Meinung dazu sagen. Etwa:

Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag > Weiterbeschäftigung am neuen Standort, wenn Abteilung verlagert wird - und

Keine Versetzungsklausel im Arbeitsvertrag > Kündigung wenn Abteilung am Standort geschlossen wird.

Das ist zwar dann recht oberflächlich gedacht aber durchaus nicht aus der Welt!

Ihr solltet den Punkt einmal mit einem Fachanwalt beraten und nach der richtigen Formulierung suchen. Verträge beruhen ja auf gegenseitigen Verhandlungen.

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