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Neuer Vertrag nach Elternzeit?

H
Hetti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Team, mal wieder eine Frage von meiner Seite. Was geschieht mit dem Arbeitsvetrag einer Mutti, die aus dem Erziehungsurlaub zurück kommt? Vor Beginn der Elternzeit war unsere Firma noch tarifgebunden. In der Zwischenzeit nicht mehr. Die "neuen" in der Zwischenzeit abgeschlossenen Verträge sehen natürlich schlechter aus! Kann man der MA nun auch einen "neuen" Vertrag unterjubeln oder hat ihr Beschäftigungsverhältnis nur geruht und muss nun zu den gleichen Bediunungen weitergeführt werden? Wer kann mir da weiter helfen? Danke im voraus.

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

17.10.2007 um 22:44 Uhr

@Hetti Wenn sie nichts an Ihren arbeitsvertraglichen Pflichten geändert haben will (Umfang der AZ, Schichteinsatz usw.) braucht sie keinen neuen AV unterschreiben. Interessant wird es, wenn sie diesbezüglich etwas ändern will.

L
Lotte

17.10.2007 um 23:15 Uhr

Kölner, könnte man den § 4 TzBfG zücken, wenn der AG nur unter der Maßgabe eines Neuvertrages einer Stundenreduzierung zustimmen würde?

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