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neue Verträge

B
Bjane
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen unsere GL will neue Arbeitsverträge erstellen. Hat der Betriebsrat ein MItbestimmungrecht?

Vielen Dank

1.37704

Community-Antworten (4)

G
Gustl

08.04.2011 um 14:37 Uhr

Hallo Bjane,

meine Klaskugel sagt, er kann. Aber so ist es halt mit Glaskugel, wenig Info wenig Hellsehen. Du muss mehr schreiben: -Habt ihr einen Tarifvertrag? -Gelten die neuen Verträge für die Stammbelegschaft oder für Neueinstellungen? -Warum möchte der GL neue Verträge? -Gibt es ein Verkauf der Firma?

So, jetzt bist du dran. ;-))

Gruß, Gustl.

R
rainerw

08.04.2011 um 15:27 Uhr

Bei Formulararbeitsverträgen ist der BR in der Mitbestimmung wie sie auszusehen haben.

W
wahlvst

08.04.2011 um 15:41 Uhr

Es muss kein AN einen NEUN Arbeitsvertrag unterschreiben. Es gilt der alten ArbV weiter. Darüber solltet ihr die AN aufklären.

AN sollten sich auf alle Fälle rechtlich beraten lassen wenn sie beabsichtigen doch den neuen ArbV zu unterschreiben.

Gustl Das gilt auch bei Verkauf usw.!!! Auch das bestehen eines TV ändert nichts!

M
Mainpower

08.04.2011 um 16:29 Uhr

Hallo, @Bjane sagt nur dass neue Arbeitsverträge erstellt werden sollen. Nicht dass die AN diese unterschreiben sollen. Vielleicht nur für in Zukunft neu einzustellende MA?

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