Erstellt am 08.04.2011 um 12:37 Uhr von Gustl
Hallo Bjane,
meine Klaskugel sagt, er kann. Aber so ist es halt mit Glaskugel, wenig Info wenig Hellsehen.
Du muss mehr schreiben:
-Habt ihr einen Tarifvertrag?
-Gelten die neuen Verträge für die Stammbelegschaft oder für Neueinstellungen?
-Warum möchte der GL neue Verträge?
-Gibt es ein Verkauf der Firma?
So, jetzt bist du dran. ;-))
Gruß, Gustl.
Erstellt am 08.04.2011 um 13:27 Uhr von rainerw
Bei Formulararbeitsverträgen ist der BR in der Mitbestimmung wie sie auszusehen haben.
Erstellt am 08.04.2011 um 13:41 Uhr von wahlvst
Es muss kein AN einen NEUN Arbeitsvertrag unterschreiben. Es gilt der alten ArbV weiter. Darüber solltet ihr die AN aufklären.
AN sollten sich auf alle Fälle rechtlich beraten lassen wenn sie beabsichtigen doch den neuen ArbV zu unterschreiben.
Gustl
Das gilt auch bei Verkauf usw.!!! Auch das bestehen eines TV ändert nichts!
Erstellt am 08.04.2011 um 14:29 Uhr von mainpower
Hallo,
@Bjane sagt nur dass neue Arbeitsverträge erstellt werden sollen. Nicht dass die AN diese unterschreiben sollen. Vielleicht nur für in Zukunft neu einzustellende MA?