Neuer Vertrag Berufsjahre
Guten Abend,
Mein Fall ist nicht ganz leicht zu erklären. Ich arbeite seit über 3 Jahren für ein Unternehmen aus dem Home Office. Dieses Unternehmen arbeitet einer Group zu. Meine Tätigkeiten übe ich seit je her für die Group aus und so soll ich nun auch einen Vertrag dort bekommen. Mein aktueller Arbeitgeber gehört nicht zu dieser Group.
Angeblich ist es nicht im Vertrag abzubilden, dass mir die letzten Jahre als Arbeitszeit für die Group anerkannt werden und man will mich mit einem Zwischenzeugnis abwimmeln.
Außerdem habe ich weit über 2000 Überstunden für die Group gemacht und mir auch meinen Urlaub 2 Jahre lang vollständig auszahlen lassen.
Dafür soll ich, weil mein AG eben nicht zur Group gehört, keinen Cent oder Bonus sehen.
Kann mir jemand sagen, ob meine Jahre wirklich nicht in einem neue Vertrag abbildbar sind? Und wieso nicht?
Vielen Dank!
Community-Antworten (4)
09.11.2022 um 18:36 Uhr
Für die Auszahlung der Überstunden ist Dein aktueller Arbeitgeber zuständig, auch wenn er Dich dauerhaft und ausschließlich an die "Group" ausgeliehen hat. Er bekommt Geld für Deine Arbeitsleistung bei der Group und zahlt Dir Dein Gehalt. Die Group hat also Deine Leistung bereits bezahlt.
Auf seinen Urlaub vollständig zu verzichten, ist unzulässig. Das kannst Du Deinem künftigen Arbeitgeber also nicht vorhalten.
09.11.2022 um 18:57 Uhr
Hier sind zwei verschiedene Unternehmen. Einmal das deines Arbeitgebers und einmal die Group. Ansprüche die evtl noch offen sind kannst du nur deinem jetzigem Arbeitgeber gegenüber geltend machen und nicht mit in dem neuen Unternehmen rüber nehmen.
10.11.2022 um 12:18 Uhr
Für dein jetzigen Ansprüche ist dein jetziger Arbeitgeber zuständig. Bei einer 5-Tage Woche ist das ungefähr ein ganzes Jahr an Überstunden auszugleichen sind.
Dein zukünftiger Arbeitgeber hat tabula rasa dementsprechend.
10.11.2022 um 14:26 Uhr
Ich glaube wir reden hier über zwei verschiedene Baustellen.
Aus den Kommentaren geht hervor, dass es um die Vergütung der bisher geleisteten Arbeit geht. Da sehe ich es auch so, dass der alte Arbeitgeber das irgendwie abgelten muss (Entweder Geld oder Freizeit) und der neue Arbeitgeber dann mit 0 Stunden mit Dir startet. Das steht Dir aber unabhängig von der Eingruppierung zu.
Und der Überschrift nach zu urteilen geht es Dir auch eher um die Eingruppierung. Hier gibt es nicht selten Gehaltstabellen mit entsprechender Staffelung nach Berufsjahren.
Aus meiner Sicht ist das aber nicht gesetzlich geregelt, sondern i.d.R. Bestandteil von Tarifverträgen. Da müsste man mal schauen, ob es für Dich eine Tarifbindung gibt und wie die Eingruppierung nach Berufsjahren dort geregelt ist. Manchmal lassen die Formulierungen leider Fallstricke zu, weil unsauber formuliert wurde.
Es gibt TV, die lediglich auf die Dauer einer Anstellung abstellen. Es gibt aber auch enger gefasste TV, wo bei einem Stellenwechsel die Tätigkeit vergleichbar oder gleich sein muss. Änderungen im Aufgabenbereich verleiten leider oft AG dazu, die Tätigkeitsjahre bei einem neuen Vertrag bei 0 anlaufen zu lassen, so dass der AN die komplette Staffel von vorn durchlaufen muss.
Das kann man am besten prüfen lassen. Ist ein BR im Haus, oder besteht Kontakt zur involvierten Gewerkschaft?
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