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Azubi - Schwanger in der Probezeit: Gekündigt !

M
MrFloppy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen! Kann mir jemand sagen ob §9 MuSchG, "Kündigungsverbot gg. Schwangere", auch für eine Azubine in der Probezeit gilt? Der §20 BBiG , "Das Ausbildungsverhältniss beginnt mit der Probezeit" verwirrt mich in diesem zusammenhang heftigst! Welche bestimmung rangiert höher, Probezeit oder Mutterschutz? Gruß, Mr.Floppy

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Community-Antworten (3)

L
leserin

12.11.2012 um 12:15 Uhr

Welche bestimmung rangiert höher, Probezeit oder Mutterschutz? Mutterschutz!

Auch für werdende Mütter in Ausbildung gelten insbesondere das Mutterschutzgesetz (MuSchG)

http://arbeits-abc.de/schwangerschaft-waehrend-der-berufsausbildung/

M
MrFloppy

12.11.2012 um 12:42 Uhr

Der Link hat mir sehr geholfen, vielen Dank !! Gruß, Mr.Floppy

A
Arkalus

12.11.2012 um 15:19 Uhr

Beachte aber, das eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht sein muss!

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