Kann mir jemand sagen ob §9 MuSchG, "Kündigungsverbot gg. Schwangere", auch für eine Azubine in der Probezeit gilt?
Der §20 BBiG , "Das Ausbildungsverhältniss beginnt mit der Probezeit" verwirrt mich in diesem zusammenhang heftigst!
Welche bestimmung rangiert höher, Probezeit oder Mutterschutz?
Gruß, Mr.Floppy
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