Erstellt am 08.09.2010 um 16:37 Uhr von ridgeback
@miguel,
ich bin der Meinung, dass bei dieser Konstellation § 9 MuSchG greift, der Arbeitgeber kann ab Beginn der Schwangerschaft nur noch nach Maßgabe des § 9 MuSchG kündigen.
Erstellt am 08.09.2010 um 19:04 Uhr von sueton
Hallo Miguel !
Ridgeback hat recht. Während der Schwangerschaft und vier Monate danach darf einer Azubine nicht gekündigt werden. Allerdings ist die Schwangerschaft dem Ausbilder unverzüglich - am besten schriftlich - mitzuteilen.
Grüsse,sueton