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Kündigung einer Schwangeren (AZUBI) während der Probezeit

M
miguel
Jan 2018 bearbeitet

Finden die Vorschriften des §9 MuSchG (Kündigung während der Schwangerschaft) auch Anwendung, wenn es sich um ein Ausbildungsverhältnis handelt, bei dem der AZUBI sich noch in der Probezeit befindet ?

1.04302

Community-Antworten (2)

R
ridgeback

08.09.2010 um 18:37 Uhr

@miguel, ich bin der Meinung, dass bei dieser Konstellation § 9 MuSchG greift, der Arbeitgeber kann ab Beginn der Schwangerschaft nur noch nach Maßgabe des § 9 MuSchG kündigen.

S
sueton

08.09.2010 um 21:04 Uhr

Hallo Miguel ! Ridgeback hat recht. Während der Schwangerschaft und vier Monate danach darf einer Azubine nicht gekündigt werden. Allerdings ist die Schwangerschaft dem Ausbilder unverzüglich - am besten schriftlich - mitzuteilen.

Grüsse,sueton

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