Erstellt am 01.03.2011 um 13:10 Uhr von takkus
Schau mal §102 (1) BetrVG.
Erstellt am 01.03.2011 um 16:35 Uhr von Ulrik
Da gibt es herzlich wenig zu diskutieren.
Wenn der AG aber meint....
Was sagt denn der Azubi?? Will er bleiben??
Wenn der AG euch nicht anhört und den Azubi kündigt, dann als BR zurücklehnen, und den jungen Kollegen zum ArbG schicken.
Klage einreichen gegen die Kündigung mit der Begründung: " Rüge der korrekten Anhörung des BR".
Bis der AG das mitbekommt, bzw. der Prozess entschieden ist, ist die Probezeit vorbei und der AG kann den Kollegen dann nicht mal mehr ohne Grund loswerden.
(Wobei er auch in der Probezeit dem BR immer einen Grund angeben muß, wenn auch nur eine grobe Richtung)
Erstellt am 01.03.2011 um 18:48 Uhr von Katinca
Der Betriebsrat ist vor "jeder" Kündigung zu hören!