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Kündigung Azubi in der Probezeit

W
Wadlbeisser
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Wissenden vom Betriebsrat,

bei uns gibt es heftige Debatten darüber, ob der Betriebsrat gehört werden muß, wenn einenem Auszubildenden in der letzten Woche der Probezeit gekündigt wird.

Freue mich auf viele Antworten

Danke

1.65003

Community-Antworten (3)

T
takkus

01.03.2011 um 14:10 Uhr

Schau mal §102 (1) BetrVG.

U
Ulrik

01.03.2011 um 17:35 Uhr

Da gibt es herzlich wenig zu diskutieren. Wenn der AG aber meint....

Was sagt denn der Azubi?? Will er bleiben?? Wenn der AG euch nicht anhört und den Azubi kündigt, dann als BR zurücklehnen, und den jungen Kollegen zum ArbG schicken. Klage einreichen gegen die Kündigung mit der Begründung: " Rüge der korrekten Anhörung des BR". Bis der AG das mitbekommt, bzw. der Prozess entschieden ist, ist die Probezeit vorbei und der AG kann den Kollegen dann nicht mal mehr ohne Grund loswerden. (Wobei er auch in der Probezeit dem BR immer einen Grund angeben muß, wenn auch nur eine grobe Richtung)

K
Katinca

01.03.2011 um 19:48 Uhr

Der Betriebsrat ist vor "jeder" Kündigung zu hören!

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