Unser dreiköpfiger Betriebsrat erhielt schriftlich die Info, dass ein bestimmter Azubi gekündigt werden soll. Dieser Azubi befindet sich noch bis Ende November in der Probezeit. Der BR möchte, dass der Azubi bleibt.

Auf dem Anhörungsbogen (firmeninternes Formular) fehlt allerdings der Kündigungstermin und die Kündigung ist auch nur mit einem Einzeiler begründet (er würde den Anforderungen nicht gerecht). Weitere Informationen haben wir nicht erhalten. Meiner Ansicht nach ist das keine ordnungsgemäße Anhörung, die Kündigung ist somit unwirksam.

Was machen wir da jetzt?
Auf den Fehler hinweisen? Da wird es nächste Woche vermutlich eine korrigierte Anhörung geben.
Die Anhörung wegen Unvollständigkeit zurückweisen ohne konkret den Fehler zu benennen? Wird wohl zu Diskussionen und trotzdem eine weitere Anhörung oder trotzdem gleich die Kündigung geben.
Oder einfach garnix machen (nach einer Woche wird das vom Arbeitergeber als Zustimmung gewertet) um dann die Kündigung mit dem Grund der fehlerhaften Anhörung anzufechten?
Allerdings ist das KSchG in seinem Fall (noch) nicht anwendbar, da er noch keine 6 Monate angestellt ist, kann er überhaupt Kündigungsschutzklage erheben?

Vielen Dank für eure konstruktive Unterstützung