Eine Frage zum Thema Resturlaub bei Kündigung.
Ich konnte 2021 nicht meinen ganzen Urlaub nehmen (betriebsbedingt) und habe meinen Resturlaub aus 2021 (6 Tage) bis zum 31.03.2022 genommen. Ich habe zum 30.04.2022 gekündigt. Beim Gespräch hieß es das ich noch, das ich meine Überstunden abbauen soll und der Urlaub wird ausgezahlt. Nun wurde der Urlaub nicht ausgezahlt mit der Begründung das der Urlaub mit dem Resturlaub aus 2021 (6 Tage) verrechnet wurde. Ich hätte nur Anspruch darauf gehabt wenn ich bis Ende 2022 bei der Firma geblieben wäre.

Ich kenne keinen Punkt im BUrlG der darüber etwas aussagt.