Verrechnung von Urlaubsansprüchen bei Kündigung
Hallo Kollegen,
wir sind gerade dabei, eine Betriebsvereinbarung über Urlaub mit dem AG zu verhandeln. Wir sind nicht tarifgebunden. Bei folgender Sichtweise des AG kommen wir nicht zusammen.
Beispiel: Ein AN hat vollen Urlaubsanspruch, bei uns sind das 30 Tage. Der AN hätte nun im ersten Halbjahr seinen Urlaub verbraucht, und kündigt im zweiten Halbjahr sein Arbeitsverhältnis.
Der AG möchte zu dem Punkt, zu viel genommener Urlaub bei Kündigung, folgenden Absatz in die BV schreiben.
Hat der AN bei Austritt zu viel Urlaub genommen, wird der übergesetzliche Anspruch (d.h. Differenz zwischen dem Mindesturlaub aus dem BUrlG und dem eventuell höherem Urlaubsanspruch aus dem Arbeitsvertrag) zurückgefordert und gegen Zeitsalden (Flexkonto) und/oder Lohn-/Gehaltszahlungen verrechnet.
Wir vertreten die Meinung, dass bei vollem Urlaubsanspruch, keine Verrechnung von Urlaubsansprüchen seitens des AG gegenüber dem AN bestehen.
Community-Antworten (2)
14.01.2011 um 17:16 Uhr
@jagger Da hast Du recht - das ist nicht möglich. Solltet Ihr das Verhandeln und sogar in einer BV aufnehmen, dann wäre zumindest dieser Passus unwirksam. Ich würde die Verhandlungen darüber also gar nicht mehr führen...
15.01.2011 um 20:48 Uhr
jagger, das BAG hat klargestellt, dass die Arbeits- bzw. Tarifvertragsparteien die den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch übersteigenden Urlaubs- und Urlaubsabgeltungsansprüche frei regeln können, d. h. z. B. auch den Verfall des übergesetzlichen Urlaubsanspruchs vereinbaren können. Eine solche Vereinbarung muss ausdrücklich im AV getroffen sein.
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