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Kündigung und Resturlaub

P
Paris
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege hat zum 30.04.09 gekündigt. Er hat noch 10 Tage Urlaub Den Urlaub hat er ab dem 17.04.09 beantragt. Der Vorstand hat den Antag aus betrieblichen Gründen abgelehnt. Wie ist die rechtliche Grundlage? Was kann der Kollege machen.

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Community-Antworten (2)

N
Neuling45

31.03.2009 um 15:06 Uhr

Hi Paris, die rechtliche Grundlage ist, das der Kollege bis zum letzten Tag seiner Kündigungsfrist arbeiten muss, wenn der Arbeitgeber nicht bereit ist, ihm den Resturlaub - in Form von Freistellung - zu gewähren. Der Resturlaub ist dann aber bei der letzten Lohnabrechnung mit auszubezahlen.

M
Mona-Lisa

31.03.2009 um 15:13 Uhr

@Paris, die rechtliche Grundlage dazu findest du im BUrlG § 7 (4)

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