Eine auf 450€ beschäftigte VK im Bäckereigewerbe (kein Tarifvertrag) hat mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen fristgemäß gekündigt. Da die Kündigung in der 2. Jahreshälfte erfolgte, stehen ihr noch alle restlichen 13 Urlaubstage zu.

Müssen ihr die Tage noch gewährt werden, da sie zeitlich in die verbleibende Arbeitszeit passen, wie in § 7 Abs. 4 BUrlG geregelt? Oder kann der Betrieb Gründe anführen, die eine Auszahlung des Urlaubs rechtfertigen? Die VK möchte keine Auszahlung und würde sie nicht von sich aus einfordern.

Edit: Die VK arbeitet nur an Samstagen und Sonntagen mit je 6,5 Stunden.