Hallo zusammen!

Ich habe bereits hier im Forum nach dem Problem gesucht, aber nichts dazu gefunden.

Das Problem, was wir als BR haben sieht wie folgt aus:
Es wird ein neuer Mustervertrag mit dem AG abgestimmt und wir sind über einen Passus gestolpert. Der AG sieht nämlich vor, dass im Falle einer Kündigung der Urlaubsanspruch nur anteilig zu gewähren ist, egal ob in der ersten oder zweiten Jahreshälfte gekündigt wird. Dies soll also ganz klar §5 des BUrlG zu Gunsten des AG aushebeln.
Wir als BR sind der Meinung, dass der Mustervertrag dies nicht kann, weil das BUrlG über dem Arbeitsvertrag steht. Diese Klausel wäre also mindestens vor Gericht angreifbar, wenn nicht sogar nicht rechtswirksam.

Wie seht ihr das ganze? Habt ihr solch einen Passus in eurem Mustervertrag und das ganze evtl. schon mal vom Fachmann durchleuchten lassen?