Hallo KollegInnen,

bei uns im Unternehmen bestehen für non-sales Mitarbeiter verschieden hoch dotierte Bonusvereinbarungen. Die Auszahlung der Boni ist an das Erreichen von Umsatz- und Gewinnziel des Unternehmens gekoppelt. Diese Ziele werden am Anfang des Jahres schriftlich den Beschäftigten mitgeteilt. Bei erreichen der Ziele erhält ein Teil der Belegschaft x% des Jahresbruttos, ein weiterer Teil y% des Jahresbruttos Bonus und die erst jüngst eingestellten KollegInnen erhalten überhaupt keinen Bonus. Die bestehenden Bonusregelungen sind arbeitsvertraglich vereinbart. Eine BV darüber gibt es nicht.
Meine Frage: Sind diese unterschiedlichen Bonusregelung vor dem Hintergrund des Gleichheitsgrundsatzes und/oder des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (individualrechtlich) angreifbar? Und zweitens: Kann der BR im Nachhinein eine Bonusregelung (z.b. für alle) per §87,1,10 und/oder §87,1,11 BetrVG noch erzwingen?

Vielen Dank für Rückmeldungen
Bud Spencer