Erstellt am 26.10.2012 um 19:48 Uhr von leserin
Bonusregelungen: Verstoß gegen AGG?
Was habt ihr immer nur mit dem AGG??????
Schon einmal den § 1 AGG gelesen???
Wo soll denn hier ein Verstoß gegen die Punkte des § 1 AGG gegeben sein??
Erstellt am 27.10.2012 um 00:16 Uhr von tobistef
Mit § 1 AGG, hat erstmal gar nix zu tun!!!
Aber du machst ja selbst unterschiede bei den vertragliche Boni-Zahlungen!
Die sind durchaus zulässig, aber wie du zu Bedenken gabst im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes gibt es bei der Fortführung der Boni-Zahlung durchaus Handlungsbedarf.
Also bei der Einstellung eines AN, gilt erstmal das Privatrecht des AN und des AG. Erst nach Einstellung kommt die Komponente AN-Schutz durch den BR und Gleichheitsgrundsatz.
Alle Entscheidungen und Boni Regelungen die erneut beschlossen werden sind auch auf alle anderen AN anzuwenden werden. Das ist der sogenannte Gleichheitsgrundsatz.
Wenn ich also in diesem Jahr neuer Mitarbeiter werde, habe ich sicherlich noch keinen Anspruch, auf eine solche Boni-Zuwendung. Im nächsten Jahr könnte dieses jedoch dann anders sein und der Gleichbehandlungsgrundsatz greifen. Aber es ist ich schwierige Materie und abschliessend nur von einen Fachanwalt zu entscheiden.
mfg Stef
Erstellt am 27.10.2012 um 09:50 Uhr von Hoppel
@ budspencer
Eine Bonuszahlung ist eine freiwillige Sonderzahlung des AG. Der AG kann mitbestimmungsfrei entscheiden, ob und welcher AN-Gruppe er einen Bonus zahlt. Er bestimmt auch, wieviel Geld in den Geldtopf wandert.
Aber wenn es um die Verteilung dieses Topfes geht, seid ihr als BR zwingend zu beteiligen > § 87 Abs.1 Nr. 10 BetrVG
In einer entsprechenden BV kann es aber ausschließlich darum gehen, Verteilungsgrundsätze zu regeln und nicht darum, wie viele Euronen ein MA konkret erhält. Bevor ihr dieses Thema angeht, solltet ihr zwingend ein paar BRM schulen lassen.
Erstellt am 27.10.2012 um 10:44 Uhr von gironimo
Ich stimme Hoppel zu. Schulungen für dieses Thema solltet Ihr unbedingt machen. Das ganze ist doch recht komplex.
Geht ja schon bei den Zielvorgaben los, die - wie Du schreibst - jedes Jahr den Mitarbeitern mitgeteilt werden.
Ihr solltet das Ganze Sytem in einer BV regeln.
Erstellt am 29.10.2012 um 09:02 Uhr von budspencer
Hallo KollegInnen,
schon mla Danke für die Hinweise.
um mal das bisherige zusammenzufassen.
AGG passt hier nicht (@leserin: Habe nachgelesen, klar, hätte ich auch selbst drauf kommen können.)
Um einen bonusanspruch bzw. eine Partizipation an der Verteilung des vom AG ausgelobten Bonus zu erreichen, müsste man sich auf §87, 1, Nr. 10 und 11 BetrVG (Mitbestimmung bei Lohngestaltung und Verteilung flexibler Lohnbestandteile) in Verbindung mit z.b. §75, Abs. 1 BetrVG (Gleichbehandlungsgrundsatz) beziehen.
Da das aber eine rechtlich schweirige Frage ist, wäre eine Rechtsberatung sinnvoll.
Was meint ihr? Wie könnte aber eine Regelung aussehen?
Ich könnte mir vorstellen, dass man z.b. versucht (wie auch immer) den AG dazu zu bringen, dass er für alle einen minimalen Anteil am Bonus garantiert. z.b. x%. Dann kann es sein, dass z.b. länger Beschäftigte einen höheren Bonusanteil erhalten (Arbeitsverträge, Bestandsschutz), aber zumindest hätten dann alle am erfolgreichen Erreichen des gesetzten Geschäftsergebnis, an dem ja auch alle mitgearbeitet haben, partizipiert.
Wäre das eine mögliche Lösung?
Vielen Dank
budspencer