Erstellt am 18.10.2018 um 23:20 Uhr von celestro
das AGG ist aufgrund von Ungleichbehandlungen aufgrund von Geschlecht / Alter etc. gemacht worden ... nicht wegen unterschiedlichen Berufen.
Erstellt am 19.10.2018 um 07:47 Uhr von kratzbürste
Vielleicht verdienen die Montagekollegen wesentlich weniger als die Verkaufs- und Projektmenschen und man will ihren Einsatz deshalb mit einer zusätzlichen Zulage belohnen.
Ansonsten - steht etwas in einem Tarif oder einer BV?
Erstellt am 19.10.2018 um 10:52 Uhr von Quaden
Was seid ihr für ein Betrieb?
gesetzliche tägliche Arbeitszeit 8 Stunden (max. 10Std.)
Erstellt am 19.10.2018 um 10:55 Uhr von celestro
"gesetzliche tägliche Arbeitszeit 8 Stunden (max. 10Std.)"
Wenn der AG Reisezeiten wie Arbeitszeit vergütet, interessiert das genau weswegen ?
Erstellt am 19.10.2018 um 12:33 Uhr von Michael375
Industriebetrieb mit IG Metall Manteltarifvertrag.
Es geht nicht um die Arbeitszeit, sondern ob die Reisezeit / Arbeitszeit bswp. bei Verkaufsterminen genau mit Zuschlägen vergütet werden müssen wie bei Montagen?
Ob die damit verbundene Besserstellung der Monteure nicht eine Schlechterstellung (=und damit einen Verstoß gegen das AGG mit sich zieht) der Angestellten bedeutet.
Konstrukteure verdienen natürlich deutlich mehr als Monteure, wobei wir im Verkauf annährend gleich wie die Monteure verdienen. …@kratzbürste
Erstellt am 19.10.2018 um 13:13 Uhr von celestro
Nochmal ...
"§ 1 AGG Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."
es kann hier also NIEMALS ein Verstoß gegen das AGG vorliegen (es sei denn, die eine Gruppe sind NUR Männer, die andere Gruppe NUR Frauen). Das heißt nicht, daß man die unterschiedliche Beahndlung so hinnehmen muss, aber das AGG ist hier definitiv raus.
Erstellt am 19.10.2018 um 20:08 Uhr von nicoline
Michael375
*Ist diese Ungleichbehandlung rechtens?*
Ich finde es nicht rechtens, das wird deinen AG aber wenig interessieren.
Man könnte den AG auf § 75 BetrVG ansprechen. Da dieser aber nicht strafbewährt ist, ist das ein ziemlich stumpfes Schwert im Kampf gegen Ungerechtigkeit.
Man könnte dieses Thema z.B. auf einer BetrVers thematisieren und den AG auffordern, die ungleiche Behandlung zu begründen. Wird wahrscheinlich kein Spaß für ihn.