Erstellt am 15.12.2006 um 11:23 Uhr von paula
ist das ganze durch den arbeitsvertrag geregelt oder handelt es sich um zahlungen die unter vorbehalt geleistet werden... wie läuft es halt in der praxis ab?
Erstellt am 15.12.2006 um 11:26 Uhr von matze83
Arbeitsvertraglich stehts in den alten drin (mit der 10 Jahres Regelung), bei neueren nicht mehr. Da wo es nicht drin steht, betont der AG jedes Jahr dass es eine freiwillige Leistung der Firma wäre, also kein Anspruch darauf besteht. Dass macht die lage ja ewtas schwer für uns das alles richtig abzuschätzen. Wir wollen halt nicht dass manche Teile der Belegschaft dann nix mehr bekommen, bzw. der andere Teil Änderungskündigungen auf den Tisch bekommt.
Erstellt am 15.12.2006 um 13:16 Uhr von paula
Bei Mitarbeitern bei denen es durch den Arbeitsvertrag geregelt ist wird Euch der Schnabel trocken bleiben.
Anders bei den freiwilligen Zahlungen. Hier sehe ich duraus ein MBR. Aber es kann durchaus passieren, dass dann der AG die Sache einstellt
Erstellt am 16.12.2006 um 21:44 Uhr von Harry Grischna
Das AGG hat da aber nix mit zu tun.
Dort steht in § 1:
"Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen."
Also Dauer der Betriebszugehörigkeit hat sicher nichts mit Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität zu tun.
Und Alter?
Es geht ja nicht um das Alter, sondern die Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Es kann ja jemand jünger, aber länger im Betrieb sein.
(Geht mir mit viele KollegInnen so, dass sie älter sind, aber noch nicht so lange im Betrieb wie ich)