AGG beim Weihnachtsgeld...
HI
wie seiht es eigentlich AGG mäßig aus wenn der AG den MA 50% Weihnachtsgeld bezahlt, denjenigen die länger als 10 Jahre Betriebszugehörigkeit haben aber 100%. Zusätzlich kommt noch hinzu, dass alle seit 2002 eingestellten nur noch 50% bekommen sollen, egal wie lange sie dabei sind. der AG verneint ein MBR weil es eine freiwillige Leistung ( Kein TV bei uns gültig) wär, außerdem wär es seiner Meinung nach Individualrecht. Kann man da nicht über die Entlohnungsgrundsätze rankommen?
MFG Mazte83
Community-Antworten (4)
15.12.2006 um 12:23 Uhr
ist das ganze durch den arbeitsvertrag geregelt oder handelt es sich um zahlungen die unter vorbehalt geleistet werden... wie läuft es halt in der praxis ab?
15.12.2006 um 12:26 Uhr
Arbeitsvertraglich stehts in den alten drin (mit der 10 Jahres Regelung), bei neueren nicht mehr. Da wo es nicht drin steht, betont der AG jedes Jahr dass es eine freiwillige Leistung der Firma wäre, also kein Anspruch darauf besteht. Dass macht die lage ja ewtas schwer für uns das alles richtig abzuschätzen. Wir wollen halt nicht dass manche Teile der Belegschaft dann nix mehr bekommen, bzw. der andere Teil Änderungskündigungen auf den Tisch bekommt.
15.12.2006 um 14:16 Uhr
Bei Mitarbeitern bei denen es durch den Arbeitsvertrag geregelt ist wird Euch der Schnabel trocken bleiben.
Anders bei den freiwilligen Zahlungen. Hier sehe ich duraus ein MBR. Aber es kann durchaus passieren, dass dann der AG die Sache einstellt
16.12.2006 um 22:44 Uhr
Das AGG hat da aber nix mit zu tun. Dort steht in § 1: "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen." Also Dauer der Betriebszugehörigkeit hat sicher nichts mit Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität zu tun. Und Alter? Es geht ja nicht um das Alter, sondern die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Es kann ja jemand jünger, aber länger im Betrieb sein. (Geht mir mit viele KollegInnen so, dass sie älter sind, aber noch nicht so lange im Betrieb wie ich)
Verwandte Themen
Gf will BV zum AGG, nicht - zulässig?
ÄlterGf will BV AGG, nicht ! Hallo, meine GF will nicht das wir eine BV AGG abschliessen,er sagt er habe Order vom AG, mit dem BR keine BV in Richtung AGG zu machen ! Das sagte mir ein Freigestellter BR,
Neue Definition Mobbing durch BAG
Älterentdeckt und für gut befunden : http://www.uni-augsburg.de/einrichtungen/gleichstellungsbeauftragte/downloads/mobbingneudefiniert.pdf Über viele Jahre haben das BAG und die Instanzgerichte den
Weihnachtsgeld nach Elternzeit
ÄlterHallo, eine langjährige Mitarbeiterin kam aus ihrer Elternzeit am 01.10. wieder arbeiten und mit dem Novembergehalt wird Weihnachtsgeld ausgezahlt. Bei Ihr wurde das Weihnachtsgeld jetzt gekürzt obwoh
Anpassung BO auf neues AGG Gesetz - GL möchte den Treuebonus (beim Eintritt ins Rentenalter bekommt jeder Kollege 100 EUR pro Jahr Betriebszugehörigkeit) STREICHEN Verstoß gegen AGG?
ÄlterHallo zusammen, unsere Geschäftsleitung möchte die Betriebsordnung im Bezug auf das neue AGG Gesetz anpassen. Die Geschäftsleitung möchte den Treuebonus (beim Eintritt ins Rentenalter bekommt jeder
Urlaubs- und Weihnachtsgeld vertaglich, wird aber nicht bezahlt
ÄlterHallo Kollegen, ich (BRV) hoffe ihr könnte mir helfen. In unserer Firma haben wir kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Gestern hat ein MA mir seinen Vertrag gezeigt (vor neun Jahren abgeschlossen), i