Verstoss gegen Tarifvertrag
Ich bin seit kurzem BRV und arbeite mich nun intensiv in alle Tarifverträge, Gesetze, etc. ein. Nun musste ich feststellen, dass bei den Zuschlägen für Nachtarbeit seit 2004 gegen den gültigen Tarifvertrag verstossen wird. Anstelle von 50% Nachtzulage bekommen wir nur 5%. Der Gewerkschaftssekretär hat nur ein Fragezeichen im Gesicht und kann sich das nicht erklären, die GL kann mir auch nicht erzählen auf welcher Grundlage 5% gezahlt werden.
Diese 5% sind aus grauer Vorzeit. Als 2004 ein Haustrarifvertrag mit Anerkennung des Manteltarifes abgeschlossen wurde, hat man wohl verpennt diese 50% umzusetzen.
Mal abgesehen davon, dass undere GL sich mit Händen und Füßen gegen 50% wehren wird; wie weit zurück kann man denn theoretisch den höheren Betrag nachfordern ?
Community-Antworten (7)
08.08.2008 um 22:55 Uhr
@Willy Wichtig Gibt es in eurem Tarifvertrag eine Ausschlussfrist?
08.08.2008 um 23:02 Uhr
@Willy Wichtig Hier mal ein Urteil wo es genau entgegengesetzt war:
08.08.2008 um 23:42 Uhr
Danke ! Ausschlußfrist war das richtige Stichwort. Steht drin im Vertrag. 3 Monate.
Danke danke danke
WW
08.08.2008 um 23:50 Uhr
@Willy Wichtig Bitte Bitte Bitte ;-)))
09.08.2008 um 03:33 Uhr
Vertrag? Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag?
09.08.2008 um 11:23 Uhr
Tarifvertrag ! Genauer Manteltarifvertrag !
09.08.2008 um 23:26 Uhr
schade ... beim Arbeitsvertrag hätte es whrscheinlich noch eine Chance gegegben...
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