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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verstoss gegen Tarifvertrag

WW
Willy Wichtig
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin seit kurzem BRV und arbeite mich nun intensiv in alle Tarifverträge, Gesetze, etc. ein. Nun musste ich feststellen, dass bei den Zuschlägen für Nachtarbeit seit 2004 gegen den gültigen Tarifvertrag verstossen wird. Anstelle von 50% Nachtzulage bekommen wir nur 5%. Der Gewerkschaftssekretär hat nur ein Fragezeichen im Gesicht und kann sich das nicht erklären, die GL kann mir auch nicht erzählen auf welcher Grundlage 5% gezahlt werden.

Diese 5% sind aus grauer Vorzeit. Als 2004 ein Haustrarifvertrag mit Anerkennung des Manteltarifes abgeschlossen wurde, hat man wohl verpennt diese 50% umzusetzen.

Mal abgesehen davon, dass undere GL sich mit Händen und Füßen gegen 50% wehren wird; wie weit zurück kann man denn theoretisch den höheren Betrag nachfordern ?

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Community-Antworten (7)

C
carrie

08.08.2008 um 22:55 Uhr

@Willy Wichtig Gibt es in eurem Tarifvertrag eine Ausschlussfrist?

C
carrie

08.08.2008 um 23:02 Uhr

WW
Willy Wichtig

08.08.2008 um 23:42 Uhr

Danke ! Ausschlußfrist war das richtige Stichwort. Steht drin im Vertrag. 3 Monate.

Danke danke danke

WW

C
carrie

08.08.2008 um 23:50 Uhr

@Willy Wichtig Bitte Bitte Bitte ;-)))

P
paula

09.08.2008 um 03:33 Uhr

Vertrag? Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag?

WW
Willy Wichtig

09.08.2008 um 11:23 Uhr

Tarifvertrag ! Genauer Manteltarifvertrag !

P
paula

09.08.2008 um 23:26 Uhr

schade ... beim Arbeitsvertrag hätte es whrscheinlich noch eine Chance gegegben...

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