Anteilige Jubiläumszuwendung - Verstoß gegen das AGG?
Eine teilzeitbeschäftigte ANin erhält nach einer 25jährigen Betriebszugehörigkeit nur eine an ihrer Stundenzahl orientierte anteilige Jubiläumsvergütung. In einer BV ist diese anteilsmäßge Behandlung nicht vermerkt. Verstößt die anteilige Jubiläumsvergütung gegen das AGG bzw. wer kann Hinweise auf Gerichtsurteile geben. Vielen Dank.
Community-Antworten (6)
16.01.2008 um 11:09 Uhr
@rena Das AGG - wunderbare Welt der Möglichkeiten, wie mancher glaubt! Hier allerdings völlig fehl am Platz!
Ich könnte mir vorstellen, dass man eher im TzBfG fündig wird, oder im TV oder die BV präzisiert!
16.01.2008 um 12:17 Uhr
@rena, wie Kölner schon schrieb, AGG geht nicht. Im § 4 Abs. 1 TzBfG wird zwar die Gewährung nach dem Anteil der Arbeitszeit gefordert, aber wenn in einem TV oder BV zugunsten des AN etwas anderes vereinbart wird, muss der AN die volle Leistung bekommen.
16.01.2008 um 12:32 Uhr
@pit47, die BV bzgl. Jubiläumszuwendung erwähnt weder VZ noch TZ- Beschäftigte. Hinweis der GL: Die BV bezieht sich auf VZ-Beschäftigte, bei TZ wird immer anteilsmäßig so verfahren.
16.01.2008 um 13:28 Uhr
@rena, der Hinweis der GL ist seine Auslegung der BV, wenn der BR eine andere Auslegung hat, muss gegebenenfalls die Einigungsstelle einberufen werden.
16.01.2008 um 13:57 Uhr
Der AG kann m.E. (bis auf wenige Ausnahmen) immer so argumentieren, soweit andere Regelungen das nicht anders spezifizieren.
16.01.2008 um 14:04 Uhr
Google hilft: BAG, Urteil vom 22.5.1996 - 10 AZR 618/95
Leitsatz: Die Jubiläumszuwendung nach § 39 BAT ist auch Teilzeitbeschäftigten in voller Höhe zu zahlen.
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