Eine teilzeitbeschäftigte ANin erhält nach einer 25jährigen Betriebszugehörigkeit nur eine an ihrer Stundenzahl orientierte anteilige Jubiläumsvergütung. In einer BV ist diese anteilsmäßge Behandlung nicht vermerkt. Verstößt die anteilige Jubiläumsvergütung gegen das AGG bzw. wer kann Hinweise auf Gerichtsurteile geben.
Vielen Dank.