Erstellt am 16.01.2008 um 10:09 Uhr von Kölner
@rena
Das AGG - wunderbare Welt der Möglichkeiten, wie mancher glaubt! Hier allerdings völlig fehl am Platz!
Ich könnte mir vorstellen, dass man eher im TzBfG fündig wird, oder im TV oder die BV präzisiert!
Erstellt am 16.01.2008 um 11:17 Uhr von pit47
@rena,
wie Kölner schon schrieb, AGG geht nicht.
Im § 4 Abs. 1 TzBfG wird zwar die Gewährung nach dem Anteil der Arbeitszeit gefordert, aber wenn in einem TV oder BV zugunsten des AN etwas anderes vereinbart wird, muss der AN die volle Leistung bekommen.
Erstellt am 16.01.2008 um 11:32 Uhr von rena
@pit47,
die BV bzgl. Jubiläumszuwendung erwähnt weder VZ noch TZ- Beschäftigte. Hinweis der GL: Die BV bezieht sich auf VZ-Beschäftigte, bei TZ wird immer anteilsmäßig so verfahren.
Erstellt am 16.01.2008 um 12:28 Uhr von pit47
@rena,
der Hinweis der GL ist seine Auslegung der BV, wenn der BR eine andere Auslegung hat, muss gegebenenfalls die Einigungsstelle einberufen werden.
Erstellt am 16.01.2008 um 12:57 Uhr von w-j-l
Der AG kann m.E. (bis auf wenige Ausnahmen) immer so argumentieren, soweit andere Regelungen das nicht anders spezifizieren.
Erstellt am 16.01.2008 um 13:04 Uhr von Petrus
Google hilft:
BAG, Urteil vom 22.5.1996 - 10 AZR 618/95
Leitsatz: Die Jubiläumszuwendung nach § 39 BAT ist auch Teilzeitbeschäftigten in voller Höhe zu zahlen.