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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anteilige Jubiläumszuwendung - Verstoß gegen das AGG?

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rena
Jan 2018 bearbeitet

Eine teilzeitbeschäftigte ANin erhält nach einer 25jährigen Betriebszugehörigkeit nur eine an ihrer Stundenzahl orientierte anteilige Jubiläumsvergütung. In einer BV ist diese anteilsmäßge Behandlung nicht vermerkt. Verstößt die anteilige Jubiläumsvergütung gegen das AGG bzw. wer kann Hinweise auf Gerichtsurteile geben. Vielen Dank.

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

16.01.2008 um 11:09 Uhr

@rena Das AGG - wunderbare Welt der Möglichkeiten, wie mancher glaubt! Hier allerdings völlig fehl am Platz!

Ich könnte mir vorstellen, dass man eher im TzBfG fündig wird, oder im TV oder die BV präzisiert!

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pit47

16.01.2008 um 12:17 Uhr

@rena, wie Kölner schon schrieb, AGG geht nicht. Im § 4 Abs. 1 TzBfG wird zwar die Gewährung nach dem Anteil der Arbeitszeit gefordert, aber wenn in einem TV oder BV zugunsten des AN etwas anderes vereinbart wird, muss der AN die volle Leistung bekommen.

R
rena

16.01.2008 um 12:32 Uhr

@pit47, die BV bzgl. Jubiläumszuwendung erwähnt weder VZ noch TZ- Beschäftigte. Hinweis der GL: Die BV bezieht sich auf VZ-Beschäftigte, bei TZ wird immer anteilsmäßig so verfahren.

P
pit47

16.01.2008 um 13:28 Uhr

@rena, der Hinweis der GL ist seine Auslegung der BV, wenn der BR eine andere Auslegung hat, muss gegebenenfalls die Einigungsstelle einberufen werden.

W
w-j-l

16.01.2008 um 13:57 Uhr

Der AG kann m.E. (bis auf wenige Ausnahmen) immer so argumentieren, soweit andere Regelungen das nicht anders spezifizieren.

P
Petrus

16.01.2008 um 14:04 Uhr

Google hilft: BAG, Urteil vom 22.5.1996 - 10 AZR 618/95

Leitsatz: Die Jubiläumszuwendung nach § 39 BAT ist auch Teilzeitbeschäftigten in voller Höhe zu zahlen.

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