Hallo Leute.
Eine dringende Frage: wir haben zu einer zugegeben delikaten Angelegenheit einer Führungspersönlichkeit die aber kein leitender Angestellter ist einen Aushang gemacht. Ein Schaukasten befindet sich im Treppenhaus der Verwaltung, wo hin und wieder Vertreter oder auch mal Patienten langlaufen. Nun hat uns unser ArbG gebeten, diesen Aushang dort zu entfernen:"Aushänge dieser Art sind in Bereichen mit betriebsfremden Publikumsverkehr nicht zu akzeptieren." Ist die Aufforderung gerechtfertigt?

Danke für die Hilfe