Erstellt am 15.07.2010 um 11:20 Uhr von Blackdevel
Hallo PeterTH,
Der AG muss dem BR einen Schaukasten der auch abschließbar ist zur verfügung Stellen ( §40 abs. 15 im BetrVG)
Der Aushang muß für alle AN gut sichtbar sein.
MFG
Blackdevel
Erstellt am 15.07.2010 um 11:29 Uhr von Ulrik
Wir haben zwei Lösungen gefunden.
Zum Einen ein Schaukasten (sbgeschlossen) an zentraler Stelle neben dem BR-Büro, und zum Anderen kommen unsere BV und Aushänge auch ins Intranet (jeder AN hat nen PC)
Erstellt am 15.07.2010 um 11:57 Uhr von alleneune
Ulrik
wo liest du das es abschließbar sein muss? ich finde nur Textstellen die was zum Aushänge Ort aussagen
....Außerdem ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, weitere Informationen und Unterlagen an einer allgemein zugänglichen Stelle auszulegen oder auszuhängen, insbesondere die für den Betrieb geltenden.
Von Abschliessbar steht hier nichts ?
Erstellt am 15.07.2010 um 12:04 Uhr von Ulrik
@alleneune
Ich lese nirgends, daß der Schaukasten abschliessbar sein muß. Ich habe auch dergleichen nicht behauptet. Alles was ich geschrieben habe, ist, daß unser Schaukasten abgeschlossen ist. Macht aber auch Sinn.
Hintergrund: Wir möchten nicht, daß unsere Aushänge von irgendwem entfernt werden oder unsachgemäss "Überarbeitet" wird.
Das mit dem abschliessbar hat mein Vorredner getextet :-)
Erstellt am 15.07.2010 um 12:18 Uhr von Blackdevel
Hallo PeterTH
BetrVG § 40 Kosten und Sachmittel des Betriebsrates
Punkt 15 Schwarze Bretter
Abschliessbar laut (ArbG Würzburg, AiB99, 402)
Seht im neuem BetrVG mit Basiskommentar Auflage 16 Rechtsstand 2010
Erstellt am 15.07.2010 um 12:44 Uhr von alleneune
§ 40 Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats
(1)
Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber.
(2)
Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen.
Ich finde keine 15 ???? Habe ich nun die Sparversion oder was ? Ich wusste schon immer das der BRV mir nur die -hälfte an Informationen gibt, aber das ich nun ach noch nur Halbebücher habe ? unglaublich.
Erstellt am 15.07.2010 um 13:10 Uhr von rkoch
@alleneune
Blackdevel meint den Kommentar "Klebe/Ratayczak/Heilmann/Spoo - Betriebsverfassungsgesetz Basiskommentar mit Wahlordnung" (KRHS)
Unter Punkt 15 zu §40 (Rn. 30) findet man diesen Kommentar, in den er allerdings etwas hineingelesen hat was da nicht steht.
Zitat: Als "Schwarzes Brett" kann der BR einen abschließbaren Info-Kasten verlangen (ArbG Würzburg, AiB99, 402).
Kann verlangen. Muss würde beduten, das ein nicht abschließbarer Kasten grundsätzlich nötig ist. Muss er aber nicht, aber wenn der BR einen will bekommt er einen.
Analog Fitting Rn. 115 ff. zu §40 oder DKK Rn. 94 ff.
Such Dir raus welchen Kommentar Du lieber liest.