Hallo,
unser AG hat uns als BR um eine Sitzung "Anhörung zur Kündigung" gebeten.
Scheinbar versucht er den hier:" https://www.betriebsrat.com/br-forum/626638/behinderung-der-br-arbeit " geschilderten Sachverhalt nachträglich zu heilen.
Es wäre also eine Sitzung nach §29 (4). Wie verhält es sich im Bezug auf Einladung, Fristen, Tagesordnung, TOPs? Bei uns lief es nun so, das der AG den BRV angesprochen hat und dieser kurzfristig zu einer außerordentlichen Sitzung geladen hat. Ist dieser Weg richtig oder kann die Ladung auch vom AG kommen. Da es hier um eine Kündigung geht, welche vermutlich vor Gericht landet, sind wir umso mehr bestrebt auch alle Formalien korrekt einzuhalten.

LG BB