Frage zur Zeiterfassung
Wir haben eine elektronische Stempeluhr. Nach Jahren ist es einigen Kollegen aufgefallen, dass alle unsere Stempelungen sekundengenau durchgeführt werden. Auf den monatlichen Arbeitszeitnachweisen steht aber nur eine minutengenaue Abrechnung. Jetzt meinen diese Kollegen, dass sie betrogen werden. Sie haben zum Beispiel als Pause auf dem Zettel 10:00 bis 10:20 Uhr Frühstückspause stehen und 21 Minuten Pause, weil im Ausdruck die Pausenabzüge aufgerundet werden. Im Gesamtergebnis stimmt aber die Pausenzeit!
Wir haben je eine BV zum Thema elektronischer Zeiterfassung und Arbeitszeiten. Wir sprechen immer von zum Beispiel: Arbeitsbeginn 08:00 Uhr - Arbeitsende 17:00 Uhr sowie einer 15 minütigen Frühstückspause und einer 30 Minütigen Mittagspause
Gibt es ein Anrecht auf Sekundengenaue Zeiterfassungsbögen oder auf eine minutengenaue statt sekundengenaue Abrechnung?
Community-Antworten (4)
23.10.2012 um 17:16 Uhr
Na ja - im Zeitalter der elektronischen Abrechnung sollte sekundengenau möglich sein. Allerdings wäre zu schauen, ob es Rundungen nach oben und unten gibt (womit es ja auf die Dauer zum Ausgleich kommen sollte).
Es unterliegt ja auch der Mitbestimmung, wie die Daten erfasst, weiter verarbeitet und ausgewertet werden. Ich denke, Ihr solltet mit dem AG über eine Konkretisierung Eurer BV verhandeln. Mich stört an BVs immer, dass man viele Dinge nicht konkret genug regelt und dabei darauf hofft, dass alle Beteiligten die Vereinbarungen gleich auslegen.
23.10.2012 um 17:26 Uhr
also Probleme gibts .................... sekundengenaue Erfassung, minutengenaue Abrechnung und man fühlt sich "betrogen"
beschwert sich der AN nicht darüber, wenn er während der Arbeit mal kurz aus dem Fenster schaut und diese 10 Sekunden ihm nicht von der Arbeitszeit abgezogen werden ?
für solche Mitarbeiter hätte ich schon die passende Antwort bereit.....
23.10.2012 um 17:57 Uhr
(Ergänzend zu Watsche...)
... > Im Gesamtergebnis stimmt aber die Pausenzeit!< Was wollt Ihr den wenn es stimmt? Die Probleme hätte ich gerne.
Dann schaut ob Ihr die BV kündigen und durch eine konkretere BV ersetzen lassen wollt. Viel Spaß beim verhandeln ;-)
23.10.2012 um 22:14 Uhr
beschwert sich der AN nicht darüber, wenn er während der Arbeit mal kurz aus dem Fenster schaut und diese 10 Sekunden ihm nicht von der Arbeitszeit abgezogen werden ?
Watschenbaum, das würdest du als BR sagen? Bravo !!!
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