Wir haben je eine BV zum Thema elektronischer Zeiterfassung und Arbeitszeiten. Wir sprechen immer von zum Beispiel: Arbeitsbeginn 08:00 Uhr - Arbeitsende 17:00 Uhr sowie einer 15 minütigen Frühstückspause und einer 30 Minütigen Mittagspause
Gibt es ein Anrecht auf Sekundengenaue Zeiterfassungsbögen oder auf eine minutengenaue statt sekundengenaue Abrechnung?
Unsere Seminarempfehlung
Arbeitszeitrecht
Arbeitszeitmodelle kennen und sich als Betriebsrat aktiv einbringen