Wir haben eine elektronische Stempeluhr. Nach Jahren ist es einigen Kollegen aufgefallen, dass alle unsere Stempelungen sekundengenau durchgeführt werden. Auf den monatlichen Arbeitszeitnachweisen steht aber nur eine minutengenaue Abrechnung. Jetzt meinen diese Kollegen, dass sie betrogen werden. Sie haben zum Beispiel als Pause auf dem Zettel 10:00 bis 10:20 Uhr Frühstückspause stehen und 21 Minuten Pause, weil im Ausdruck die Pausenabzüge aufgerundet werden. Im Gesamtergebnis stimmt aber die Pausenzeit!

Wir haben je eine BV zum Thema elektronischer Zeiterfassung und Arbeitszeiten. Wir sprechen immer von zum Beispiel: Arbeitsbeginn 08:00 Uhr - Arbeitsende 17:00 Uhr sowie einer 15 minütigen Frühstückspause und einer 30 Minütigen Mittagspause

Gibt es ein Anrecht auf Sekundengenaue Zeiterfassungsbögen oder auf eine minutengenaue statt sekundengenaue Abrechnung?