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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zeiterfassung

J
Jens-odin
Feb 2020 bearbeitet

Darf der AG für die zeiterfassung gebühren verlangen ?

48205

Community-Antworten (5)

P
Pjöööng

05.02.2020 um 11:43 Uhr

Welche Zeiterfassung und von wem?

M
Moreno

05.02.2020 um 11:48 Uhr

Genauso wenig wie für die Klo Benutzung :-)

A
AlterMann

05.02.2020 um 12:35 Uhr

Jens-odin: Im Ernst? Für was genau will der AG Gebühren verlangen? Dass er die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter erfasst? Wohl kaum. Dass er Mitarbeitern verschlampte Zeiterfassungen ausdruckt? Auch nicht. Sieht nach einem netten Versuch aus.

P
Pjöööng

05.02.2020 um 12:42 Uhr

Vielleicht ist der Arbeitgeber ja die Firma Longines die für die Zeiterfassung beim Abfahrtslauf Gebühren verlangt...

Die verständliche Fiormulierung der GFrage ist oftmals hilfreich. Warum sollen sich die Antwortenden mit der Antwort mehr Mühe ggeben als es dem Fragesteller wert ist?

D
DummerHund

05.02.2020 um 14:38 Uhr

@Jens-odin Da ich immer davon aus gehe das in einem BR Forum Arbeitnehmer oder Betriebsräte zu arbeitsrechtlich relevanten Fragen Antworten suchen, denke ich das dir mit Folgendem geholfen ist: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/pflicht-zur-umfassenden-arbeitszeiterfassung_76_484268.html Hier kann der AG die Kosten seiner Pflicht nicht auf die AN abwälzen.

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