Zeiterfassung
Hallo,bei uns im Betrieb läuft es nicht ganz fair bei der Zeiterfassung. Arbeitsbeginn ist 6.00uhr. Arbeitnehmer mit Arbeitszeitkonto bekommen erst auch ab 6.00uhr bezahlt,,die anderen schon ab der einstempelung.ist das so rechtens ?
Community-Antworten (5)
28.10.2022 um 10:47 Uhr
Es gibt eine Unterscheidung, die auf der Basis "mit Konto / ohne Konto" basiert. Ist mMn nachvollziehbar und ich wüsste spontan nicht, wieso das nicht rechtens sein sollte.
Allerdings ... wenn sich die anderen auch Einstempeln ... haben sie trotzdem KEIN Arbeitszeitkonto? Das erscheint mir irgendwie nicht logisch.
Und der BR ist ja im Rahmen eines Arbeitszeitkontos in der Mitbestimmung. Aber wenn man erst 6 Uhr einstempeln "darf", muss man ja auch erst um 6 Uhr da sein. Das ein BR sowas also abnickt finde ich nicht "verwerflich".
28.10.2022 um 12:15 Uhr
kommt drauf an, wie das genau geregelt ist. Dazu müsstest Du die Regelung aber etwas detaliierter beschreiben, sonst würde ich sagen: Ja, kann man so machen.
28.10.2022 um 16:56 Uhr
Naja ich wollte eher Richtung Gleichbehandlung gucken, warum bekomme ich nicht die 3 min wenn ich 5.57uhr Einstempel und mein Kollege sie schon,nur weil er sich seine Überstunden auszahlen lässt? Mein AG hat mit den azk ein Problem zwecks Personalmangel.
28.10.2022 um 17:51 Uhr
Das es Richtung Gleichbehandlung geht ist klar ... nur kann Dir ohne Informationen niemand sagen, ob hier eine Gleichbehandlung geboten wäre, oder nicht.
28.10.2022 um 18:41 Uhr
Geregelt ist diesbezüglich nichts. Habe ein azk wo ich bis 77std aufbauen kann.das war jetzt eine Laune vom AG heraus,weil er damit wohl die Arbeitzeit bzw ich nicht so schnell mein azk fülle. Habe sonst auch immer ab Einstempel Zeitpunkt die Std bekommen.
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