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Zuständigkeit des BR in Privatschule mit 2 GmbHs

V
Vizebetriebsrat
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin Betriebsrat in einer Privatschule, die als Holding mit drei "selbständigen" GmbHs (Schul-GmbH, Internats-GmbH, Akademie-GmbHkonstruiert ist. Es ist ein Familienbetrieb. Seit 30 Jahren existiert ein BR, der stets von den Belegschaften der Schule und dem Internat gewählt wurde, der auch immer wieder BR-Mitglieder aus beiden Bereichen hatte. Zudem gibt es räumliche, inhaltliche, organisatorische und personelle Verknüpfungen.

Jetzt möchte der Leiter des Internats die Zuständigkeit des aktuellen BR für seinen Bereich absprechen, obwohl er von den Mitarbeitern beider Bereiche gewählt worden ist. Wie ist die Rechtslage in diesem Falle?

Die Akademie ist räumlich, personell und inhaltlich total getrennt.

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Community-Antworten (3)

L
Lotte

17.10.2012 um 22:59 Uhr

Vizebetriebsrat, entweder macht Ihr munter weiter und der AG leitet ein Beschlussverfahren ein und lässt prüfen, ob gemäß § 2 BetrVG mehrere Betriebe existieren. Oder der AG verstößt gegen Eure Beschlüsse, weil er sie nicht akzeptiert und Ihr leitet deswegen ein Verfahren ein, in dem er dann wahrscheinlich Eure rechtmäßige Existenz bezweifeln wird. LG Lotte

P
poiuz

18.10.2012 um 03:30 Uhr

Warum haben die Akademie GmbH Mitarbeiter nicht mitgewählt?

G
gironimo

18.10.2012 um 11:36 Uhr

Siehe auch § 1 BetrVG.

Ich würde auch munter weiter machen und ggf. je nach Bedarf das Arbeitsgericht bemühen.

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