Hallo,
ich bin Betriebsrat in einer Privatschule, die als Holding mit drei "selbständigen" GmbHs (Schul-GmbH, Internats-GmbH, Akademie-GmbHkonstruiert ist. Es ist ein Familienbetrieb. Seit 30 Jahren existiert ein BR, der stets von den Belegschaften der Schule und dem Internat gewählt wurde, der auch immer wieder BR-Mitglieder aus beiden Bereichen hatte. Zudem gibt es räumliche, inhaltliche, organisatorische und personelle Verknüpfungen.

Jetzt möchte der Leiter des Internats die Zuständigkeit des aktuellen BR für seinen Bereich absprechen, obwohl er von den Mitarbeitern beider Bereiche gewählt worden ist.
Wie ist die Rechtslage in diesem Falle?

Die Akademie ist räumlich, personell und inhaltlich total getrennt.