Erstellt am 06.01.2011 um 09:46 Uhr von MonaLisa
@BadBoy,
der eine geht im März, der andere im April, ihr habt die Wahl jetzt im Januar. Warum um alles in der Welt sollten die beiden nicht an der Wahl des Stellvertreters teilnehmen dürfen??
Ihr Arbeitsvertrag endet März und April und wenn beide vorher nicht vom Betriebsrat zurücktreten, werden sie mitwählen.
Euer jetziger Stellvertreter ist damit einverstanden und wird vor der Wahl von dem Amt auch zurück treten?
Erstellt am 06.01.2011 um 09:47 Uhr von Wahlteilnehmer
Die BR-Mitglieder nehmen an der Wahl teil, wenn sie wollen und noch im Amt sind.
Das Amt endet mit dem Eintritt in die Freistellungsphase bei der Alterteilzeit, der Niederlegung des Amtes oder der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (letzter Arbeitstag)
Erstellt am 06.01.2011 um 10:28 Uhr von BadBoy
Erst mal vielen dank für Eure Hilfe.
natürlich wird unser Stelvertreter von seinem Amt zurück treten . Sonst steht es ja nicht zur verfügung.
Erstellt am 06.01.2011 um 10:45 Uhr von MonaLisa
@BadBoy,
nicht ganz, er könnte ja auch abgewählt werden.. :-)
Erstellt am 06.01.2011 um 11:55 Uhr von BadBoy
Richtig !!!!
Ja man kann nicht genug aufpassen .
Danke