2.stellvertr. BR-Vorsitzender?
Hallo zusammen,
wer hat Erfahrungen mit einem/einer 2. stellvertretenden BR-Vorsitzenden ? Die Geschäftsordnung läßt lt. Text so etwas zu. Aber 3 Jahre hatten wir nur den stellvertr.Vorsitzenden ohne Vorsitzenden. Und es hat funktioniert.
Ist es gefährlich eine Geschäftsordnung zu haben, die eigentlich nur die gesetzl. Bedingungen wiederholt ? Wozu sollte sie dann dienen ?
Danke für mehr als 7 Antworten.
Nervling
Community-Antworten (4)
30.04.2010 um 08:16 Uhr
wer hat Erfahrungen mit einem/einer 2. stellvertretenden BR-Vorsitzenden ? Die Geschäftsordnung läßt lt. Text so etwas zu. Aber 3 Jahre hatten wir nur den stellvertr.Vorsitzenden ohne Vorsitzenden. Und es hat funktioniert. Kein Vorsitzenden? Wozu sollte das gut sein? Da habt ihr drei Jahre irgendwo gepennt. Und einen zweiten Stellvertreter zu benennen, für dan Fall, dass Vorsitzender und Stelli nicht anwesend sind, kann schon mal wichtig sein. Der AG braucht einen konkreten Ansprechpartner, der kann nicht jedem irgendwelche Papiere in die Hand drücken, mit "mach mal..."
Ist es gefährlich eine Geschäftsordnung zu haben, die eigentlich nur die gesetzl. Bedingungen wiederholt ? Wozu sollte sie dann dienen ? Gefährlich nicht, aber überflüssig.
30.04.2010 um 09:21 Uhr
OK gepennt, das haben einige im alten BR auch eingesehen und wir wollen es jetzt besser machen. Der alte Vorsitzende war dauerkrank. Deshalb nur Stellvertreter. Aber nach der jetzigen Neuwahl ( gewählt wurden: Vorsitzender, Stellvertreter und Empfangsbevollmächtigter) haben wir wieder alles. In der zweiten Sitzung erschien dann der TOP Wahl 2. stellv. Vorsitzender Und für die Abwesenheit des Vorsitzenden und Stellvertreters haben wir den Empfangsbevollmächtigten beim AG benannt.
30.04.2010 um 10:41 Uhr
So ist es doch dann ok.
30.04.2010 um 11:38 Uhr
@Nervling,
ob der 2. stellv. Vorsitzende überhaupt GEWÄHLT wird, davon steht im Gesetz nichts, das müsst Ihr per Geschäftsordnung regeln.
Fakt ist, das es sinnvoll sein kann, nicht einen 2. stellv. zu benennen, sondern die Nachrückerfolge an sich zu regeln, evtl. bis zum letzten potentiellen Nachrücker. Selbst ein 2. stellv. könnte im Zweifelsfalle nicht ausreichen, dann steht ihr wieder vor dem Problem wer den Vorsitz übernimmt und das führt zu dem bekannten Henne-Ei-Problem. Um einen weiteren stellv. zu benennen müsstet ihr eine Sitzung machen, nur gibt es keinen Vorsitzenden der zu dieser Sitzung einladen könnte. Zugegeben, das passiert äußerst selten, aber wenn es passiert ist es ärgerlich.
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