Erstellt am 13.06.2014 um 18:04 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 14.06.2014 um 10:00 Uhr von gironimo
wozu das?
Das Gesetz kennt zunächst nur den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Mehrere Stellvertreter wären nicht berechtigt, frei zu entscheiden, wer nun gerade Lust und Zeit hat den fehlenden BRV zu vertreten.
Sinnvoll ist es aber, für den Fall der Fälle ein oder weitere BR-Mitglieder zu benennen, die in einer festgelegten Reihenfolge immer dann die Aufgaben des Vorsitzenden übernehmen, wenn BRV und Stellvertreter gleichzeitig nicht da sind. Wie Ihr die dann nennt, sei dahingestellt.
Erstellt am 14.06.2014 um 10:11 Uhr von Pjöööng
Zitat (gironimo):
!Sinnvoll ist es aber, für den Fall der Fälle ein oder weitere BR-Mitglieder zu benennen, die in einer festgelegten Reihenfolge immer dann die Aufgaben des Vorsitzenden übernehmen, wenn BRV und Stellvertreter gleichzeitig nicht da sind. Wie Ihr die dann nennt, sei dahingestellt.!
Man könnte sie z.B. 1. Stellv, 2. Stellv, 3. Stellv usw.nennen.
Erstellt am 14.06.2014 um 12:03 Uhr von Orion
Nur Wählen braucht ihr nicht. Wenns aber Spaß macht........
Knobeln geht hier auch.