Erstellt am 14.12.2010 um 13:37 Uhr von Ulrik
Drei Konstellationen.
1. Er bleibt bis zum Ende im Amt, inkl. Freistellung. Dann scheidet er aus, das nächste EBRM rückt nach, bei der nächsten Sitzung wird per Wahl ein neuer 2. Vorsitzender und die Freistellung ermittelt. Der ausgeschiedene Kollege stimmt nicht mit (ist ja nicht mehr dabei)
2. Er tritt vor Erreichen des Ausscheidezeitpunkts vom 2. Vorsitzenden und der Freistellung zurück (nicht vom BR-Amt). Dann wird in der nächsten Sitzung ebenfalls gewählt, er stimmt mit, und erst wenn er das Unternehmen verlässt, rückt ein EBRM nach und ist somit nicht an der Neuvergabe des Amtes beteiligt.
3. Er tritt vor Erreichen des Ausscheidezeitpunktes komplett zurück, legt das BR-Amt nieder, dann wie unter 1. beschrieben.
LG
Erstellt am 14.12.2010 um 14:04 Uhr von rkoch
4. Konstellation:
Der Betriebsrat beschließt ihn von seinem Amt und der Freistellung abzuberufen und noch in der selben Sitzung die beiden Posten neu zu wählen :-)
Nee, im Ernst. Konstellationen 3 und 4 sind wohl kaum sinnvoll, zumindest was die Freistellung angeht. Sonst muss der Kollege auf seine alten Tage noch mal an seinen Arbeitsplatz.....
Erstellt am 14.12.2010 um 17:34 Uhr von nicoline
5. Konstellation
Er tritt von dem Amt des stellv. Vorsitzenden zurück, nicht aber von der Freistellung => siehe rkoch, und wählt den neuen Stellvertreter noch mit, ist die "Last" los, kann dem neuen Stellvertreter noch ein paar Kniffe beibringen und geht etwas "ungestreßter" in den Ruhestand ;-))
Erstellt am 14.12.2010 um 19:10 Uhr von rtjum
Konstellation5 finde ich am besten.
Erstellt am 14.12.2010 um 19:51 Uhr von BadBoy
Von der Sache her finde ich Konstellation 5 auch am besten.
Danke