. . . heute mal eine Frage, die für mich ein Novum darstellt: unser Arbeitgeber möchte uns ein Fachbuch ("Widersprüche gegen Kündigungen" mit Formulierungshilfen) nicht gewähren. Die uns sonst gut betreuende Fachanwältin für Arbeitsrecht mag in der Sache nicht tätig werden, weil der Streitwert zu gering ist.
Nun wollen wir jedoch an dem (nicht leichtfertig) gefassten Beschluss festhalten und die Kostenübernahme per Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht beantragen. Damit habe ich jedoch keinerlei Erfahrung, habe vorher hin und her gegoogelt und dabei gelesen, dass man einen solchen Antrag bei der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichtes stellen könnte. Hat damit schon jemand Erfahrung und weiß jemand, ob die auch für Anträge des BR zuständig sind?