Besuch Sachverständiger beim BR
Liebe ForumlerInnen, ich habe folgende Frage: Wenn der BR einen Sachverständigen zu einem Beratungsgespräch einlädt, der keine Kosten verursacht - also wirklich wichtig: keine Kosten - muss der BR den AG über den Besuch informieren? Oder reicht es aus, dass wie bei uns betrieblich üblich, sich der Besucher am Eingang anmeldet. Hintergrund ist ein AG, der z.B. den Besuch eines GW Vertreters beim BR verweigern könnte. Vielen Dank für eure Antworten.
Community-Antworten (2)
02.05.2014 um 17:19 Uhr
Den könnt Ihr doch als ganz normalen Besucher zu Euch kommen lassen.
und zu:
Hintergrund ist ein AG, der z.B. den Besuch eines GW Vertreters beim BR verweigern könnte<
gilt § 2 BetrVG: (...) Zur Wahrnehmung der in diesem Gesetz genannten Aufgaben und Befugnisse der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften ist deren Beauftragten nach Unterrichtung des Arbeitgebers oder seines Vertreters Zugang zum Betrieb zu gewähren, soweit dem nicht unumgängliche Notwendigkeiten des Betriebsablaufs, zwingende Sicherheitsvorschriften oder der Schutz von Betriebsgeheimnissen entgegenstehen<
... und Unterrichtung heißt hier nichts anderes als Anmeldung wie im Betrieb üblich.
Aber ich denke, es sollte aber bei der Gewerkschaft liegen, ihre Rechte selbst durchzusetzen.
04.05.2014 um 16:02 Uhr
Vielen Dank für die Antwort, manchmal helfen auch kleine Tipps über Denkblockaden...
Und siehe weiter bei: Frage nach "Hausrecht" vom 04.05.
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