Zuhörer beim Arbeitsgericht
Hallo! Eine unserer Kolleginnen (Kein BR) wird als sogenannter Musterfall vor dem Landes- arbeitsgericht in Nürnberg verhandelt. Kann der BR einen Beschluss fassen und z.B 2 seiner Mitglieder als Zuhörer zu dieser Verhandlung entsenden? Wenn ja, wäre dies ja Arbeitszeit und die Fahrkosten müssten dann auch erstattet werden??
Community-Antworten (10)
05.01.2012 um 20:37 Uhr
Nein, Teilnahme wäre Freizeit! Da spielt es auch keine Rolle ob es um ein BRM oder "nur" AN geht.
Doch interessierte BRM sollten diese Frei-Zeit gerne einbringen.
05.01.2012 um 20:38 Uhr
Betriebsrädchen Genanntes dürfte unter Privatvergnügen fallen.
05.01.2012 um 22:00 Uhr
@Betriebsrädchen
wenn diese Verhandlung womöglich Auswirkungen auf "eure Firma" haben sollte, würde ich doch anraten, sofern es eine öffentliche Verhandlung ist, was es meistens ist, dass sich doch ein paar mehr BRM, zwar privat, einfinden sollten. Denn in einem vollen Verhandlungssaal ist schon eine andere Atmosphäre...
05.01.2012 um 22:55 Uhr
. . . ich würde das man gar nicht so pauschal sehen, denn die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme eines BR als Zuhörer einer Gerichtsverhandlung eine Betriebsratsaufgabe ist, ist nach meinen Recherchen umstritten. Ein Teil in Literatur und Rechtsprechung billigt dem Betriebsrat ein Teilnahmerecht zu, wenn es sich um einen grundsätzlichen Rechtsstreit von allgemeiner Bedeutung oder eine die Arbeit des Betriebsrats betreffende wesentliche Frage handelt. Begründet wird diese Ansicht mit einem allgemeinen Informationsbedürfnis des Betriebsrats, das ihm die Wahrnehmung der ihm durch das Betriebsverfassungsgesetz zugewiesenen Kontroll- und Überwachungsrechte sowie die Wahrnehmung seiner Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte ermöglichen soll. Nach anderer Auffassung wiederum hat der BR auch dann kein Teilnahmerecht, wenn der Rechtsstreit von allgemeiner Bedeutung für die Ordnung des Betriebes war. Nun kann man sich entscheiden, welcher Auffassung man sich anschließt, einen entsprechenden Beschluß fassen, die GL informieren und abwarten. Wenn sie nicht einverstanden sind, werden sie sich schon rühren und die Teilnahme untersagen. dann kann man immer noch auf das Privatvergnügen zurückkommen. Aber probieren könnte man es doch erst mal, oder?
06.01.2012 um 10:20 Uhr
ich würde den anschließenden Rechtsstreit mit den AG wegen der Kosten und Arbeitszeit nicht führen wollen. Hingehen würde ich trotzdem.
06.01.2012 um 11:37 Uhr
wölfchen
...Nun kann man sich entscheiden, welcher Auffassung man sich anschließt, einen entsprechenden Beschluß fassen, die GL informieren und abwarten. Wenn sie nicht einverstanden sind, werden sie sich schon rühren und die Teilnahme untersagen. dann kann man immer noch auf das Privatvergnügen zurückkommen. Aber probieren könnte man es doch erst mal, oder?
Das kann dem BR / den BRM einen riesen Ärger einbringen. Denn der AG/die GL kann den Beschluss einfach bei Seite legen und erst dann negativ handeln wenn die BRM ihrer Arbeitspflicht im Betrieb nicht nachgekommen sind. Denn die GL/ der AG muss eben nicht vorher sagen, bin damit nicht einverstanden.
Sie muss auf einen rechtswidrigen Beschluss eben nicht vorbeugend reagieren.
PS: Die o.a. möglichen Gründe für eine Teilnahme, müssten zwingend eine aktuelle wiederkommende Sache betreffen. Also es müsste eine Wiederholung in absehbarer Zeit anstehen.
06.01.2012 um 13:05 Uhr
. . . ooooch, wenn alle so dächten und sich mit der bestehenden Rechtslage zufrieden gäben, gäbe es niemals keine Veränderungen nicht - und zu einer vorherigen Aussage kann man den AG meist bewegen, indem man einen Dienstreiseauftrag anfordert - seid doch mal ein bisschen kreativ, Leute ;-)
06.01.2012 um 14:43 Uhr
Hallo, ich sehe den Besuch des Arbeitsgerichts ohne Ladung als reine Privatsache an. Wenn einem die Verhandlung brennend interesiert sollte einem das schon einmal die Freizeit oder Urlaub wert sein. Ich möchte nicht wissen auf welche Gedanken "sogenannte" BR Mitglieder noch kommen um sich einen freien Tag zu "ergaunern". Ein guter und wirklich interesierter BR opfert auch schon mal seine Freizeit. Das musste ich einmal los werden und jetzt könnt Ihr mich zerreisen.
06.01.2012 um 15:10 Uhr
. . . mainpower, da will Dich niemand zerreissen - im Gegenteil: mit meiner konträren Meinung stehe ich allein auf weiter Flur, obwohl sich Literatur und Rechtsprechung auch nicht einig sind, wahrscheinlich aus den von Dir genannten Gründen, die nicht von der Hand zu weisen sind. Ich kenne da ein paar BRM, die würden lieber nutzlos im Arbeitsgericht rumsitzen, als zu arbeiten, bin jedoch auch wiederum der Meinung, dass es auch Ausnahmen von der Regel geben sollte - wenn es begründet und wichtig ist. Denn mal ehrlich: engagierte Betriebsräte setzen ohnehin schon einiges an Freizeit zu . . .
06.01.2012 um 15:22 Uhr
Na, hier gab es letztens ja einen ähnlichen Fred, und bei diesem war ich eigentlich auch der Meinung. Aber so oder so, ich denke es ist immer eine Sache wie man was argumentiert gegenüber dem AG - nicht jeder will auf Teufel komm raus Krieg mit dem BR und ich denke wirklich, dass es je nach Lage der Dinge für den AG interesannt wäre, wenn der BR bzw das Gremium an einer solchen Verhandlung teilnehmen würde. Aber das ist immer der Unterschied zwischen Theorie und Praxis und nicht von Betrieb auf Betrieb übertragbar. Jeder AG und jedes Gremium ist halt unterschiedlich...
Bei uns ist es auch so, dass der AG erst lernen muß. Dieser Lernefekt tritt aber erst zu Tage, wenn eine Situation eskaliert. Bei anderen AG´s sieht es bestimmt auch wieder anders auch, bei wieder anderen vielleicht ähnlich.
Ich denke, wo gesprochen wird, da kann geholfen werden. ABER wenn ein Gremium nichts riskiert, nur weil es auf "gut Wetter" machen will, dann ist es fehl am Platz. Dann gibt es keinen Lerneffekt auf Seiten des AG.
Was will ich eigentlich damit sagen: die Rechtssprechung ist bei dieser Sache vielleicht recht eindeutig, das aber bedeutet nicht, dass sie in Stein gemeißelt ist usw usw usw
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