Erstellt am 07.05.2015 um 08:46 Uhr von Dezibel
einfach mal Onkel Guggel gefragt:
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(1) Ist die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Maßnahme Gegenstand von mehr als zwanzig Verfahren, kann das Gericht eines oder mehrere geeignete Verfahren vorab durchführen (Musterverfahren) und die übrigen Verfahren aussetzen. Die Beteiligten sind vorher zu hören. Der Beschluß ist unanfechtbar.
(2) Ist über die durchgeführten Verfahren rechtskräftig entschieden worden, kann das Gericht nach Anhörung der Beteiligten über die ausgesetzten Verfahren durch Beschluß entscheiden, wenn es einstimmig der Auffassung ist, daß die Sachen gegenüber rechtskräftig entschiedenen Musterverfahren keine wesentlichen Besonderheiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweisen und der Sachverhalt geklärt ist. Das Gericht kann in einem Musterverfahren erhobene Beweise einführen; es kann nach seinem Ermessen die wiederholte Vernehmung eines Zeugen oder eine neue Begutachtung durch denselben oder andere Sachverständige anordnen. Beweisanträge zu Tatsachen, über die bereits im Musterverfahren Beweis erhoben wurde, kann das Gericht ablehnen, wenn ihre Zulassung nach seiner freien Überzeugung nicht zum Nachweis neuer entscheidungserheblicher Tatsachen beitragen und die Erledigung des Rechtsstreits verzögern würde. Die Ablehnung kann in der Entscheidung nach Satz 1 erfolgen. Den Beteiligten steht gegen den Beschluß nach Satz 1 das Rechtsmittel zu, das zulässig wäre, wenn das Gericht durch Urteil entschieden hätte. Die Beteiligten sind über dieses Rechtsmittel zu belehren.
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http://dejure.org/gesetze/VwGO/93a.html
Erstellt am 07.05.2015 um 09:35 Uhr von Achja
onkel googel ist ja ganz schön, aber mit dem Beamtendeutsch kann keiner was anfangen, muss mir mal jemand übersetzen, so dass ich es den MA erklären kann. die wollen nur wissen, ob sie ihr Geld bekommen, oder was das bedeutet!
Erstellt am 07.05.2015 um 09:47 Uhr von Dezibel
Was ist daran unverständlich?
Ich versuche es mal mit wenigen Worten:
Mehr als 20 GLEICHE Klagen sind eingegangen.
Gericht macht einen Musterprozess mit EINER Klage.
Wenn nichts neues dazukommt, können alle anderen Prozesse dann ohne weiteren Aufwand gleich entschieden werden.
Da steht nicht, ob die Mitarbeiter ihr Geld bekommen, oder nicht. Aber wenn der erste es bekommt, dann bekommen es auch die anderen. Wenn nicht, dann auch alle anderen.
Erstellt am 07.05.2015 um 09:52 Uhr von Pjöööng
Arbeitsgericht ==> VwGO ?
Erstellt am 07.05.2015 um 10:34 Uhr von Achja
Okay, Dezibel, danke für die Antworten, jetzt alles klar, so kann ich es erklären. Da wird sich wohl das verfahren noch eine weile hinziehen, weil wohl in der info dazu stand, dass erst mal ausgesetzt ist!?
Erstellt am 07.05.2015 um 10:51 Uhr von Dezibel
@Pjöööng
Entschuldige, Du bist da eher vom Fach und hättest es sicher besser erklären können. Es ging nur um das Prinzip, was so ein Musterverfahren ist. WO man das nachliest, ist doch egal, es bleibt ein Musterverfahren.
@Achja
Ich habe Mist geschrieben, warte bitte auf die professionelle Antwort von Pjöööng.