Erstellt am 26.09.2006 um 10:55 Uhr von Conny
Nein!! Ihr müßt einen Beschluß fassen und dem AG ort und Zeitpunkt vorher mitteilen. Conny
Erstellt am 26.09.2006 um 11:00 Uhr von Hans
Wir haben einen Beschluss über die Hinzuziehung des Anwaltes gefasst und dies dem Arbeitgeber mitgeteilt. Ort und Zeitpunkt des Treffens werden wir ihm ebenfalls mitteilen, doch haben wir die Befürchtung, dass er sich auf sein Hausrecht beruft (wobei wir der Meinung sind, das er dies nicht im BR-Zimmer hat)
Gruß
Hans
Erstellt am 26.09.2006 um 11:06 Uhr von huettenwolf
Hi Hans,
Hausrecht im BR-Büro hat der BR. Wenn der AG da Probleme macht, teilt dies mal dem Anwalt mit. Dem fällt da schon was ein. Letztendlich soll der euch vertreten, er will damit aber auch Geld verdienen, sonst wäre er vermutlich nicht Anwalt geworden.
Erstellt am 26.09.2006 um 11:13 Uhr von Conny
Hallo Hans! huettenwolf hat recht, das Hausrecht in eurem Büro habt ihr.Im BetrVG steht es ausdrücklich-hab jetzt dies leider nicht zur Hand um dir den § zu nennen.Conny
Erstellt am 26.09.2006 um 11:18 Uhr von Conny
Schau mal bitte unter § 40 Abs. 26 BetrVG nach.Bin mir aber nicht ganz sicher,da ich dies nicht zur Hand habe. Conny
Erstellt am 26.09.2006 um 11:48 Uhr von Bergmann
@Conny
geh mal links auf der Homepage auf Gesetzestexte-für die grobe Übersicht reicht`s !!
Erstellt am 26.09.2006 um 22:31 Uhr von paula
also wenn der AG da nicht mitspielen möchte, würde ich eben während der arbeitszeit der RA besuchen. sicherlich einfacher als euren anspruch auf besuch im betrieb durchzusetzen
Erstellt am 26.09.2006 um 22:34 Uhr von Kölner
@paula
Hört sich nach "Berg" und "Prophet" an...
@Hans
Darf ich denn mal fragen, was die strittige Frage ist?
Erstellt am 26.09.2006 um 22:38 Uhr von Lotte
Kölner,
meinst Du davon ist abhängig, ob der Berg zum Propheten muss oder umgekehrt?
Erstellt am 26.09.2006 um 23:35 Uhr von paula
@kölner
genau! es gibt sachen da lohnt der streit eben nicht! außer natürlich der RA benötigt den augenschein.
an dieser stelle eine kleine geschichte:
bei uns im betrieb hat das mal ein richter gemacht. er meinte er bräuchte den augenschein. er hat sich eine komplette betriebsbesichtigung geben lassen. es ging um eine zustimmungsersetzung bei einer eingruppierungsgeschichte. wir hatten dem gericht vorher schon mitgeteilt, dass sich aus unserer sicht das verfahren erledigt hätte da es die betreffenden arbeitsplätze nicht mehr gab. der richter kam trotzdem, war begeistert vom mitfahren auf den staplern fürs hochregallager und meinte zum schluß das natürlich das verfahren erledigt sei aber er bei uns schon lange keine betriebsbesichtigung gemacht hätte...
Erstellt am 27.09.2006 um 10:56 Uhr von Hans
Die Sache hat sich erst einmal erledigt, da der Arbeitgeber nichts dagegen hat, wenn der Rechtsanwalt zum Betriebsrat kommt.
Bei der Beratung geht es darum, ob in einem TVöD-gebundenen Betrieb der Arbeitgeber Arbeitsverträge einzelvertraglich mit einer Festvergütung abschließen kann und welche Handlungsmöglichkeiten der BR hat.
Gruß
Hans