Rechtsanwalt beim Betriebsrat
Da der Betriebsrat eine strittige Sache arbeitsgerichtlich klären lassen will, schaltete er hierzu einen Rechtsanwalt ein. Kann der Arbeitgeber verbieten, dass sich der Betriebsrat mit dem Rechtsanwalt im Betrieb zu einem Gespräch trifft ? Hans
Community-Antworten (11)
26.09.2006 um 12:55 Uhr
Nein!! Ihr müßt einen Beschluß fassen und dem AG ort und Zeitpunkt vorher mitteilen. Conny
26.09.2006 um 13:00 Uhr
Wir haben einen Beschluss über die Hinzuziehung des Anwaltes gefasst und dies dem Arbeitgeber mitgeteilt. Ort und Zeitpunkt des Treffens werden wir ihm ebenfalls mitteilen, doch haben wir die Befürchtung, dass er sich auf sein Hausrecht beruft (wobei wir der Meinung sind, das er dies nicht im BR-Zimmer hat) Gruß
Hans
26.09.2006 um 13:06 Uhr
Hi Hans,
Hausrecht im BR-Büro hat der BR. Wenn der AG da Probleme macht, teilt dies mal dem Anwalt mit. Dem fällt da schon was ein. Letztendlich soll der euch vertreten, er will damit aber auch Geld verdienen, sonst wäre er vermutlich nicht Anwalt geworden.
26.09.2006 um 13:13 Uhr
Hallo Hans! huettenwolf hat recht, das Hausrecht in eurem Büro habt ihr.Im BetrVG steht es ausdrücklich-hab jetzt dies leider nicht zur Hand um dir den § zu nennen.Conny
26.09.2006 um 13:18 Uhr
Schau mal bitte unter § 40 Abs. 26 BetrVG nach.Bin mir aber nicht ganz sicher,da ich dies nicht zur Hand habe. Conny
26.09.2006 um 13:48 Uhr
@Conny
geh mal links auf der Homepage auf Gesetzestexte-für die grobe Übersicht reicht`s !!
27.09.2006 um 00:31 Uhr
also wenn der AG da nicht mitspielen möchte, würde ich eben während der arbeitszeit der RA besuchen. sicherlich einfacher als euren anspruch auf besuch im betrieb durchzusetzen
27.09.2006 um 00:34 Uhr
@paula Hört sich nach "Berg" und "Prophet" an...
@Hans Darf ich denn mal fragen, was die strittige Frage ist?
27.09.2006 um 00:38 Uhr
Kölner, meinst Du davon ist abhängig, ob der Berg zum Propheten muss oder umgekehrt?
27.09.2006 um 01:35 Uhr
@kölner
genau! es gibt sachen da lohnt der streit eben nicht! außer natürlich der RA benötigt den augenschein.
an dieser stelle eine kleine geschichte: bei uns im betrieb hat das mal ein richter gemacht. er meinte er bräuchte den augenschein. er hat sich eine komplette betriebsbesichtigung geben lassen. es ging um eine zustimmungsersetzung bei einer eingruppierungsgeschichte. wir hatten dem gericht vorher schon mitgeteilt, dass sich aus unserer sicht das verfahren erledigt hätte da es die betreffenden arbeitsplätze nicht mehr gab. der richter kam trotzdem, war begeistert vom mitfahren auf den staplern fürs hochregallager und meinte zum schluß das natürlich das verfahren erledigt sei aber er bei uns schon lange keine betriebsbesichtigung gemacht hätte...
27.09.2006 um 12:56 Uhr
Die Sache hat sich erst einmal erledigt, da der Arbeitgeber nichts dagegen hat, wenn der Rechtsanwalt zum Betriebsrat kommt. Bei der Beratung geht es darum, ob in einem TVöD-gebundenen Betrieb der Arbeitgeber Arbeitsverträge einzelvertraglich mit einer Festvergütung abschließen kann und welche Handlungsmöglichkeiten der BR hat. Gruß Hans
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