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Arbeitszeit

A
alfred
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ! Eine Bekannte wurde von ihrem Vorgesetzten aufgefordert, täglich 15 min. früher auf Arbeit zu erscheinen um eine Übergabe mit ihrer Kollegin vorzunehmen. Diese Zeit soll weder erfasst b.z.w. vergütet werden. Ich bin der Meinung, daß es so nicht geht. Man rechne sich das mal auf einen längeren Zeitraum aus. Außerdem betrifft das mehrere Kollegen, was eine hohe Stundenzahl zu Gunsten des AG ausmacht. Was meint Ihr ? Gibt es dazu klare Bestimmungen? wo finde ich sie? Die haben leider keinen BR . . .

1.12204

Community-Antworten (4)

B
betriebsratten

10.10.2012 um 13:37 Uhr

Geht doch als BR her und mahnt den Arbeitgeber an dass diese Überstunden beim BR anzumelden und zustimmungspflichtig sind. Dann hat der Betriebsrat das Heft in der Hand Gibt es einen Tarifvertrag? Oder Arbeitszeitregelungen? Ansonsten gilt: Nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG hat der Betriebsrat über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie über die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mitzubestimmen. Nicht mitzubestimmen hat der Betriebsrat beim Umfang der Arbeitszeit Führt der Arbeitgeber ohne Zustimmung des Betriebsrats eine Maßnahme durch, die der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG unterliegt, hat der Betriebsrat einen Unterlassungsanspruch, den er im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren – in Eilfällen auch mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung – durchsetzen kann.

Und ja....es ist Arbeitszeit

Gruss von den Betriebsratten

G
GuidoW

10.10.2012 um 13:45 Uhr

Zitat " Die haben leider keinen BR . . ."

M
Mundwerker

10.10.2012 um 14:01 Uhr

Grundsätzlich beginnt die Arbeitszeit dort, wo der Fremdnutzen beginnt. Es wäre eine sonderbare Freizeitbeschäftigung deiner Bekannten mit Kollegen eine Übergabe vorzunehmen. Sowas macht man nicht privat! Leider versuchen AG immer wieder, unbezahlte Vor- und Nachlaufzeiten einzuführen, wehret den Anfängen, kann ich da nur sagen! Du solltest sie unbedingt dahingehend ermutigen, einen Betriebsrat zu gründen! Kompetente Hilfestellung kriegt sie bei der zuständigen Gewerkschaft!

W
Watschenbaum

10.10.2012 um 14:07 Uhr

ich würde vorschlagen, sich diese Anweisung schriftlich zu besorgen bzw. Zeugen zu notieren, die diese Anweisung bestätigen können bzw. sich gegenseitig schriftlich bestätigen, daß eine entsprechende Anweisung ausdrücklich erteilt wurde

dann genau Buch führen über die geleisteten Zeiten

und bei Nichtvergütung Lohnklage einreichen (Auschlußfristen beachten)

will der AG Übergabegespräche haben, muß er sie bezahlen (§ 611,612 BGB)

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