Erstellt am 09.10.2012 um 12:34 Uhr von GuidoW
Warum sollte der Betriebsrat bei personellen Angelegenheiten weniger wissen dürfen wie ein Mitarbeiter der Personalabteilung.
Schliesslich hat der BR bei Pers. Angelegenheiten ein Recht auf alle Einzelheiten um dieser auch zuzustimmen oder diese abzulehnen.
Also sehe ich hier keinen Konflikt.
Gruss Guido
Erstellt am 09.10.2012 um 12:59 Uhr von Mundwerker
Ich bin in unserem Unternehmen der (einzige) Lohn- und Finanzbuchhalter. Und seit zwei Jahren Mitglied (Schriftführer) in unserem dreiköpfigen BR. Aus Unternehmersicht ist der Einblick in die FiBu deutlich problematischer als die Abwicklung der Lohnbuchhaltung. Und gerade hier, kann man als BR wunderbar dafür sorgen, dass die Leute auch alles kriegen, was ihnen zusteht.
Außerdem ist diese Konstellation gar nicht so selten, mir sind persönlich zwei weitere Unternehmen bekannt, in denen einmal ein Personalsachbearbeiter und einmal der Lohnbuchhalter im BR sitzt. Gerade in Produktionsbetrieben mit vielen Arbeitern und wenigen Angestellten, kann das vorkommen.
Erstellt am 09.10.2012 um 15:07 Uhr von rkoch
> Unser Kollege meint, dass er dann aus dem BR ausscheiden wolle, da er dann durch sein
> dienstliches Wissen bei Personalangelegenheiten im BR in Konfliktsituationen geraten
> könnte.
In welchen Konflikt soll er denn da geraten? Wenn er sein dienstliches Wissen dem BR nicht mitteilen will, dann muss er das doch auch nicht....
Umgehkehrt hat der AG den BR in personeller Hinsicht doch ohnehin an allen Ecken und Enden informieren, wieso soll der Kollege dann nicht gegenüber dem BR "aus dem Nähkästchen plaudern" ? Das beste was einem BR doch passieren kann ist ein Insider-BRM aus entsprechenden Bereichen.... Kritisch wird das doch nur, wenn das BRM in die Regionen eines leitenden Angestellten aufsteigt, aber dann verliert er sein Amt automatisch!
> Kann der BR hier helfend eingreifen?
Ja , den BR-Kollegen auf ein Seminar mit dem Themenbereich Mitbestimmung des BR in Personalfragen schicken. Dann wird ihm schnell aufgehen, dass er mit seinem Insiderwissen nicht in irgenwelche Gewissenskonflikte gerät.
Oder ihm klarmachen, dass sein Insiderwissen aus der FiBu gegenüber dem BR wesentlich mehr Konfliktpotential birgt, denn über derartiges muss der AG dem BR wesentlich weniger offen sein. Insofern hätte er dann schon immer ein Problem haben müssen, durch sein neues Aufgabengebiet wird das auch nicht "schlimmer".
EDIT:
BTW: eine derartige Veränderung des Aufgabengebiets ist i.d.R. eine nach §99 mitbestimmungspflichtige Versetzung. Insofern könnte der BR die Beteiligung verlangen und bei Vorliegen eines der Gründe aus §99 BetrVG der Versetzung auch widersprechen, z.B. weil der AN dadurch benachteiligt wird, wenn er durch das zusätzliche Aufgabengebiet überlastet wird (bisserl weit hergeholt, geht IMHO aber). Ich glaube aber dass das bezogen auf das geschilderte Problem keine echte Lösung darstellt.
Erstellt am 09.10.2012 um 15:35 Uhr von gironimo
Wenn der Kollege einen Konflikt sieht, sollte man ihn auch ernst nehmen. Je nach Aufgabenstellung in der Personalstelle und Firmen-"Kultur" kann ich mir zumindest vorstellen, dass so etwas möglich ist.
Natürlich meine auch ich, dass man das Pro und Kontra in einem Gespräch mit dem Kollegen abwägen sollte.
Ansonsten würde ich seine Entscheidung - wie auch immer - akzeptieren.
Erstellt am 09.10.2012 um 16:01 Uhr von Kölner
@rkoch
Nichts gegen Deine epischen Elegien...
...aber ich zitiere mal den Fragesteller in Teilen: "Unser Kollege meint, dass ER dann aus dem BR ausscheiden WOLLE, da [...]"
Was diskutiert Ihr hier? Wenn das Gewissen des Kollegen diese Situation nicht aushält, dann ist das so.
Erstellt am 10.10.2012 um 09:02 Uhr von rkoch
@kölner
hab ich schon gelesen...
Aber wenn der BR sein BRM (stellv. BRV) nicht verlieren will (darum geht es doch wohl), dann kann man doch ein paar Hinweise geben, wie der BR dem BRM darstellen kann, dass seine Ängste unnötig sind, oder? Wenn er dann immer noch zurücktreten will, c´est la vie.