Ablehnung von Überstunden durch den BR, Folgen ??
Hallo, wenn der BR Überstunden ablehnt, der AN diese aber trotzdem auf Anordnung seines Vorgesetzten macht, und der AG von vorneherein klarmacht dass diese Ü-Stunden auch vergütet werden weil dem AN ja kein Nachteil entstehen darf......welche Möglichkeiten hat der BR dann noch??
Community-Antworten (3)
20.06.2006 um 10:28 Uhr
§23 Abs.3 BetrVG
20.06.2006 um 11:25 Uhr
@frank starker Tobak Gilt das schon als ein GROBER Verstoss ??
Gruss
20.06.2006 um 13:28 Uhr
Die Mitbestimmung nicht zu beachten würde ich schon für einen groben Verstoß halten. Wie soll der AG zur Einhaltung gezwungen werden, wenn der Betriebsrat seine Mitbestimmung nicht einfordert und durchsetzt ?
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