Ablehnung eines Dienstplans im Nahverkehr durch den BR?
Hallo zusammen,
Ich bin bei den Verkehrsbetrieben beschäftigt . Bei einer Pausenregelung 3X15 Minuten auf einer bestimmten Linie,bei 7 Dienste kann in der Betrieblichen Praxis nicht ein gehalten werden. Können wir als B.R .bei einen neuen Betriebstag den Dienst obwohl wir den A.G. darauf hingewiesen haben ablehnen. Wenn die möglichkeit besteht bitte ich um Info. wo ich das nachlesen kann.
Vielen dank für euer bemühen.
Community-Antworten (7)
02.05.2007 um 14:35 Uhr
Hallo Leon, eine Pausenreglung im Fahrdienst von 3x 15min ist seit Mitte April sowieso nicht mehr zulässig. Pausenreglung ist geregelt in der VO(EG) 561/2006
Zitat: Lenkzeit-Unterbrechungen :Die ununterbrochene Lenkzeit darf 4,5 Stunden nicht überschreiten. Nach 4,5 Stunden ununterbrochener Lenkzeit muss der Fahrer eine Ruhezeit von mindestens 45 Minuten einhalten.
Nach der VO(EG) 561/2006 darf die Lenkzeitunterbrechung innerhalb einer Tageslenkzeit bzw. der 4,5 Stunden, wie folgt aufgeteilt werden:
- Pause mind. 15 Minuten
- Pause mind. 30 Minuten
Es gibt zwar Ausnahmen die auch dort geregelt sind aber meiner Ansicht nach bei euch nicht zutreffen. Zitat: Nicht von der Verordnung erfasst werden u. a.
Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit maximal neun Fahrgastplätzen, einschließlich Fahrer.
Ihr solltet den Arbeitgeber mal auf die Gesetzeslage hinweisen und dementsprechend den Dienstplan weiterhin ablehnen.
05.05.2007 um 21:59 Uhr
@vhfpower Könnte nicht auch der Artikel 3 Buchstabe a) greifen? Demnach wäre auch dann wieder die Pausenregelung von 3x15 Minuten möglich!
@leon Dir hilft vermutlich irgendwann nur noch eine Behörde, die Deinem AG mal genauer auf die Finger schaut!
06.05.2007 um 05:15 Uhr
leon, solltest Du nicht lieber deinen Fahren sagen das es Arme Waschbären gibt die Fahrad fahren und das Sie auf dieselbigen Bitte besser Achten ? Fahrradfahrende Waschbären mit "etwas" BR erfahrung sind selten geworden und bedürfen deshalb auch im Verkehr besonderer "Beobachtung".
Kölner, wieso auf die Finger, ist ein Blick auf die TÜV Plakette oder auf das Reifen Profil nicht sinnvoller ?
Eins noch ihr "Fahrt", aber nicht zwischen Hamburg - Uelzen ??
07.05.2007 um 22:52 Uhr
Leon, ich muß Kölner zustimmen !! Da ich in einen anderen Bereich fahre habe ich das warscheinlich übersehen :-(
Aber es bleibt trotzdem dabei ,das entgegen eines TV oder einer BV die Pause von 3x15min nicht eingehalten werden kann. Aufgrund dessen könnt ihr in meinen Augen (ohne Gewähr :-) ) von eueren Recht gebrauch machen und den Dienstplan ablehnen. Dann ist der AG in Zugzwang und ihr könnt euere Bedenken bei der Einigungsstelle vorbringen.
Bitte berichte mal wie die Sache weitergeht (ausgegangen ist)
07.05.2007 um 23:25 Uhr
Die gesetzlich vorgegebenen Pausen können weder durch den Arbeitgeber der Gewerkschaft oder dem Betriebsrat außer Kraft gesetzt werden. Hat der Fahrer die entsprechende Lenkzeit abgeleistet, so hat er die erforderliche Pause einzuhalten. Hält er die Pause nicht ein, so wird er dies bei einer Überprüfung SELBER verantworten müssen und das kann sehr teuer werden. Dabei ist es für die Kontrollberechtigten unerheblich was Arbeitgeber, Gewerkschaft oder Betriebsrat abweichend von den Sozialvorschriften vereinbart haben. Die Pflicht des Arbeitgeber ist, den Tourenplan/Fahrplan so zu erstellen, das alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden können. Seine Pflicht ist es auch, die Mitarbeiter auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu kontrollieren.
08.05.2007 um 14:13 Uhr
Vielen dank für die Antworten.
Der Arbeitgeber sagt laut BV stimmen die Pausenregelungen und wenn das der Kollege auf der Strecke nicht umsetzen kann wäre nicht sein Problem , er hält sich an der BV und die wird eingehalten.
Zitat vom AG das er trots Ablehnung den Dienstplan Fahren lässt.
Gespräche mit dem AG werden fortgesetzt.
08.05.2007 um 23:11 Uhr
leon, noch einmal. Die Pausenvorgaben in den Sozialvorschriften können nicht außer kraft gesetzt werden. Der Fahrer ist für die Einhaltung der Pausen verantwortlich und wird bei Nichtbeachtung auch bestraft, egal was der Arbeitgeber ihm erzählt. Beispiel: Wird nach einer Lenkzeit von 4,5 Std. keine der Vorschrift entsprechende Pause eingelegt, werden bei einer Überprüfung alle weiteren Lenkzeiten als Lenkzeitüberschreitungen gewertet. Du kannst davon ausgehen, daß für die erste halbe Stunde 60,-€ und für jede weiter angebrochene Stunde 60,-€ Strafe fällig werden. Jetzt kannst Du deinen Kollegen ausrechen was bei einer Überprüfung auf sie zukommen, wenn dann auch noch bis 21 Tage rückwirkend geprüft wird.
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