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Vertragsänderung - Reduzierung der Stunden

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IInonameII
Nov 2016 bearbeitet

Hallo alle zusammen, wie würdet ihr verfahren?: eine gleichgestellte MA soll aus betrieblichen Gründen eine Vertragsänderung von 39 Std. Vollzeit auf 30 Std. bekommen. Die MA möchte aber weiterhin Vollzeit arbeiten. Der AG hat bisher noch keinen Antrag beim Integrationsamt gestellt aber BR und SBV um Stellungnahme gebeten.

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Community-Antworten (7)

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Marianne

09.10.2012 um 14:21 Uhr

Zustimmung verweigern und auf Sozialauswahl bestehen. Denn hier soll eine betriebsbedingte Änderungskündigung erfolgen. Weiter falls der AG sie doch ausspricht, soll der AN sie unter Vorbehalt annehmen und sofort zum Anwalt. Denn bei Ablehnung erfolgt outmatisch eine Kündigung,

Weiter setzt euch sofort mit dem Integrationsamt in Verbindung

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rkoch

09.10.2012 um 16:04 Uhr

betriebsbedingte Änderungskündigung

Langsam - ein Schritt nach dem anderen....

soll aus betrieblichen Gründen eine Vertragsänderung von 39 Std. Vollzeit auf 30 Std. bekommen.

Heißt nicht zwingend Änderungskündigung... "Soll bekommen" heißt wohl erstmal, dass der AG es der MA "nahegelegt" hat das freiwillig zu machen. Viele AN nehmen das ja dann (zähneknirschend, demütig?) an. Das war dann natürlich eine Vertragsänderung und keine Änderungskündigung. Wenn die AN die Änderung ablehnt, DANN könnte eine Änderungskündigung kommen, zu der der BR anzuhören wäre - aber davon hat IInonameII noch nichts gesagt.....

Interessant wäre, wie das "BR und SBV um Stellungnahme gebeten" zu verstehen ist. Vielleicht war das ja doch eine "Anhörung zur Änderungskündigung" ?

W
Watschenbaum

09.10.2012 um 16:18 Uhr

"Denn bei Ablehnung erfolgt outmatisch eine Kündigung,"

Unsinn, die Kündigung läge ja schon vor :Änderungskündigung

sowohl bei vorbehaltlicher Annahme als auch bei Ablehnung muß zwingend innerhalb 3 Wochen Klage eingereicht werden

sonst wird zum einen die Änderungskündigung trotzdem wirksam (bei vorbehaltlicher Annahme) zum anderen zur Beendigungskündigung (bei Ablehnung)

ich vermute zuerst auch mal wie rkoch, daß man einvernehmlich versucht, etwas zu ändern

die/eine offizielle Änderungskündigung scheint noch auszustehen

R
rkoch

09.10.2012 um 16:59 Uhr

"Denn bei Ablehnung erfolgt outmatisch eine Kündigung,"

Ich denke Marianne meint "Denn bei Ablehnung wird die Kündigung wirksam." und hat sich nur unglücklich ausgedrückt. Aber aus dem Satzzusammenhang wird wohl deutlich, dass sie das selbe meint wie Du....

G
gironimo

09.10.2012 um 17:26 Uhr

.... bleibt also die Frage, was will der AG vom BR?? Nur mal eine allgemeine Stellungnahme oder doch Anhörung zur Änderungskündigung?

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IInonameII

11.10.2012 um 08:10 Uhr

Der AG ist der Meinung, dass es "nur" eine einvernehmliche Vertragsänderung ist zu der der BR und SBV angehört werden sollen. Die MA ist aber nicht damit einverstanden. Also so ungefähr wie rKoch schreibt.

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rkoch

11.10.2012 um 11:18 Uhr

Damit wird die Frage noch interessanter: Was will der AG von BR und SBV?

Eine derartige "einvernehmliche" AZ-Reduzierung ist nichts anderes als jeder andere TZ-Vertrag. Dazu muss weder BR noch SBV oder Integrationsamt angehört werden. Allerdings gibt es diese (noch) nicht, da die AN nicht will Bei der Änderungskündigung (zu der alle drei angehört werden müssten) sind wir (noch) nicht.

Die Anhörung ist also aus RECHTLICHER Sicht weder erforderlich noch sinnvoll... Was also bezweckt der AG? Vielleicht möchte er, wenn er die Zustimmung (oder zumindest keine Ablehnung) von BR/SBV bekommt diese Zustimmung als "Druckmittel" gegenüber der AN benutzen? So nach dem Motto: "Der BR hat zugestimmt, ich darf das also einfach so anordnen, Du hast keine andere Wahl als es zu machen". Viele AN wissen ja tatsächlich nicht, dass eine Zustimmung (oder fehlende Verweigerung der Zustimmung) in dieser Lage vollkommen egal sind - und fallen auf dieses "Druckmittel" rein. Wenn Sie dann unterschrieben haben ist die Sache passee, da der BR dazu nix mehr zu sagen hat.

Insofern: Politisch vorgehen. Ich würde zurückschreiben, dass BR/SBV sich zu der Sache erst dann äußern werden, wenn die AN sich FREIWILLIG entschlossen hat auf das Ansinnen des AG einzugehen, bzw. eine Äußerung von BRV/SBV von Gesetzes wegen erforderlich ist.

Letztlich kann das bei Euch der falsche Weg sein, "politisch" bedeutet eben einen Weg zu wählen von dem man aus Kenntnis des Gegenüber erwartet, dass er zielführend ist. Welcher das ist, müsst ihr selbst wissen. Auf keinen Fall würde ich eine voreilige Zustimmung abgeben.

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