Erstellt am 08.10.2012 um 14:50 Uhr von petrus
> Muss der AG den Beschluss für ein Seminar hier " Rhetorik Teil I Grundlagen der Kommunikation " zustimmen.
Zustimmen muss er nie. Die Frage ist: Wann kann er ein Seminar als "nicht erforderlich" ablehnen?
Für wen die Schulung für die BR-Arbeit erforderlich ist, teilt ein guter seminaranbieter ja in der Regel mit. Für diese Schulung liest man z.B.: "Dieses Seminar richtet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die aufgrund ihrer Tätigkeit verschiedene Redesituationen zu bewältigen haben. Vor allem Betriebsratsmitglieder, Ausschussvorsitzende und deren StellvertreterInnen sowie freigestellte Betriebsratsmitglieder müssen zu unterschiedlichen Anlässen Reden halten oder frei sprechen können."
Wenn der ArbGeb dennoch die Erforderlichkeit bestreitet, muss man diese notfalls vom ArbG feststellen lassen.
> Was für Seminare nach § 37 muss man auf jeden Fall machen?
Muss man man ein Seminar besuchen? Kann man ein schulungsunwilliges BRM zwingen?
> 1,2,3 BetrVg und 1,2,3 Arbeitsrecht denke ich.
Diese Seminare dürften unbestritten einer Erforderlichkeitsprüfung für die allermeisten BRM auch vor Gericht standhalten...
Erstellt am 08.10.2012 um 15:04 Uhr von Skyline
Danke .
Nein sicherlich kann man kein BRM zwingen zum Seminar zu fahren.
Aber dann sehe ich keinen Sinn darin das er in BR ist?
Oder wie seht ihr das.
Von Gesetz her sollte man doch Seminare besuchen, oder?
MfG
Erstellt am 08.10.2012 um 15:42 Uhr von petrus
Das BAG hat vor langer Zeit entschieden: "Es gehört damit zu den Amtspflichten des Betriebsrats, sich das für seine Arbeit erforderliche Fachwissen anzueignen." (BAG, Beschluß vom 21.4.1983 - 6 ABR 70/82)
Dies durch Seminare zu tun, ist sicherlich nicht die schlechteste Möglichkeit.
Vor allem, wenn man das "erforderliche Fachwissen" nicht schon mitbringt (z.B. als MA im Personalwesen oder als ausgebildeter Jurist) und sich nicht alles mit viel Zeitaufwand mühsam anlesen will...
Ohne BetrVerfR 1+2 und ArbR 1+2 ist man auch meiner Meinung nach kaum arbeitsfähig. Wenn es nicht gerade ein Kleinbetrieb ist, gehören BVR 3 + AR 3 ebenfalls zum Handwerkszeug...
Erstellt am 09.10.2012 um 09:35 Uhr von gironimo
Ich glaube, die "Bildungsunwilligen" kennt fast jeder Betriebsrat. Zwingen ist meiner Meinung nach der falsche Weg. Wichtiger ist festzustellen, warum die Kollegen/innen nicht wollen. Meiner Erfahrung nach, gibt es viele Gründe. Kennt man sie, kann man auch besser durch Überzeugungsarbeit einiges erreichen. Suche das 4-Augengespräch. Immer wird man allerdings nicht erfolgreich sein.
Erstellt am 12.10.2012 um 16:32 Uhr von pillepalleTR
In der Regel werden die sog. "Kommunikationsseminare" - und da gehört Rhetorik 1 wohl dazu - als nur für den BR-V (ggf. noch Stellv.) erforderlich angesehen.
@Skyline: du erwähnst den §37 BetrVG. Hier sind allerdings 2(!) Absätze relevant:
nämlich Absatz 6 und 7.
Der Abs. 6 regelt die "erforderlichen" Schulungen, für die eine vollständige(!) Kostenübernahmepflicht durch den AG besteht.
Bei den Schulungen nach Abs. 7, nämlich bei denen, die nicht "erforderliche" Kenntnisse vermitteln, zahlst i.d.R. du selbst.
Natürlich versuchen die meisten Anbieter möglichst viele Seminare unter der Überschrift "37,6er" zu verkaufen (die anderen nach Abs. 7 sind nämlich meist "unverkäuflich").
Ein "kritischer" AG wird daher bei der Hinterfragung solcher Seminare wie dem Rhetorikseminar viel Geld sparen können - es sei denn, du bist BR-V.
Erstellt am 12.10.2012 um 18:11 Uhr von Nubbel
nebenbei noch ne andere frage, welcher anbieter gibt seminaren solche namen? da ist der ärger doch vorprogramiert?!?
Erstellt am 15.10.2012 um 08:27 Uhr von pillepalleTR
@Nubbel: welchen Namen schlägst du für ein Seminar vor, das Rhetorikkenntnisse vermittelt?
Erstellt am 15.10.2012 um 09:32 Uhr von petrus
@nubbel: Zum Beispiel dieser Seminaranbieter, der hier im Forum vermutlich nicht ganz unbekannt ist: http://www.betriebsrat.com/seminare-rhetorik-kommunikation