Erstellt am 06.11.2015 um 13:13 Uhr von rolfo
Nein, muss er nicht. Wie du schon selbst festgestellt hast muss er dich freistellen, damit hat es sich
Erstellt am 06.11.2015 um 14:36 Uhr von moreno
Na den Unterschied zwischen 37.6 und 37.7 BetrVG lernt man eigentlich doch im BR1 :-) Das zweite ist halt der Individualanspruch des BRM und deswegen gibt's auch kein Fahrgeld vom AG.
Erstellt am 06.11.2015 um 15:03 Uhr von Pickel
Und jetzt wirds spannend:
ist GuidoW eine Konferenz des Ministeriums wirklich so wichtig, dass er private Kosten für sein Ehremamt auf sich nimmt, oder aber ist GuidoW nur dann an der Reise interessiert, wenn sie ihm bezahlt wird?
Erstellt am 06.11.2015 um 15:06 Uhr von Globus
da ist gar nichts spannend, Pickel, weil, es interessiert nicht...
Erstellt am 06.11.2015 um 16:17 Uhr von gironimo
Warum den nach § 37.7 BetrVG?
Wenn der BR die Teilnahme doch für "erforderlich" angesehen hat, wäre es doch eher eine 37.6 Maßnahme.
Bei 37.7 entscheidet doch jedes BR-Mitglied selbst darüber, ob er sich für das Thema interessiert. Der Beschluss befasst sich dann nur noch um die zeitliche Lage.
Ich würde hier noch einmal klar stellen, dass Ihr eigentlich 37.6 meintet.
Erstellt am 06.11.2015 um 16:20 Uhr von Globus
oh ja, das habe ich nicht mal bedacht - warum ist die BR Konferenz nach 37,7 ausgeschrieben?
Oder dient dieses der politischen Bildung? dann wäre 37,7 richtig - wenn es aber um Betriebsratsarbeit direkt geht, gilt eigentlich der 37,6
Erstellt am 06.11.2015 um 16:38 Uhr von Hoppel
Man, man, man ... hier sind ja mal wieder die Superspezialisten unterwegs!
@ gironimo
"Wenn der BR die Teilnahme doch für "erforderlich" angesehen hat, wäre es doch eher eine 37.6 Maßnahme."
Jau ... wenn der BR die Teilnahme am Malwettbewerb für "erforderlich" angesehen hat, ist das auch ganz bestimmt eine 37.6 Maßnahme ...
Dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wird man aber ganz sicher unterstellen dürfen, dass es weiß, was es mit der Einladung zur "Betriebsrätekonferenz 2015" veröffentlicht:
"Hinweise:
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei.
Entstehende Reisekosten können seitens des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie nicht übernommen werden.
Die Betriebs- und Personalrätekonferenz ist im Sinne des § 37 Abs. 7 BetrVG und § 46 Abs 2 ThürPersVG anerkannt. Die notwendigen Anerkennungsverfahren wurden durchgeführt."
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@ GuidoW
Der AG muss lediglich bezahlt freistellen, aber mit Sicherheit KEINERLEI Kosten übernehmen.
Erstellt am 09.11.2015 um 10:10 Uhr von GuidoW
Danke für eure Antworten.
Pickel: Nein ich bin nicht nur daran interessiert, wenn mir die Reise bezahlt wird.
LG Guido
Erstellt am 09.11.2015 um 10:21 Uhr von AngelaM
War das jetzt gerade der Westerwelle?
Erstellt am 09.11.2015 um 12:47 Uhr von GuidoW
Wenn du die echte Angela M..... bist? ;-)