Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

unserer Betriebsrat hat beschlossen mich als BR-Vorsitzenden zu einer BR-Konferenz, welche vom Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie durchgeführt wird, zu entsenden.
Diese Konferenz sowie auch der Beschluss erfolgen auf Grundlage des § 37 Abs. 7.
(Wir haben noch in Verb. mit dem 40iger beschlossen)
Jetzt genehmigt mir der Arbeitgeber zwar die Teilnahme und somit quasi meine Freistellung, weigert sich aber die Fahrtkosten zu übernehmen(Da es sich nicht um eine Schulung nach 37 Abs.6 BetrVG handelt)
Muss er trotzdem die Fahrtkosten übernehmen oder nicht, da ich ja für den BR teilnehme und nicht aus Privatvergnügen.

LG Guido