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Beschluß über Schulungsveranstaltung

A
anonym
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen,

wir stehen vor unserer ersten Schulung. Die Kostenübernahme durch unseren AG gestalten sich recht schwierig. Nun hab ich gelesen, dass wir als BR einen Beschluss gefasst haben müssen - was die Schulung betrifft.

Unsere BR Mitglieder sind deutschlandweit an den verschiedensten Standorten verteilt, sodass unsere tägliche Kommunikation über den E-Mail Verkehr läuft. Darüber haben wir auch den "Beschluss" zur Schulung gefasst.

Reicht dieses Verfahren aus oder muss ich zwangsläufig eher zur BR Sitzung laden?

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Community-Antworten (3)

B
blackjack

27.10.2015 um 10:14 Uhr

Beschlüsse können nur im Rahmen einer Sitzung vor Ort gefasst werden und nicht im schriftlichen Umlaufverfahren.

G
gironimo

27.10.2015 um 11:55 Uhr

Das dürfte Euer Hauptproblem sein. Alle Beschlüsse die Ihr fasst, müsst Ihr in einer BR-Sitzung fassen.

Ihr müsst also Wohl oder Übel (einmal in der Woche, 14-tägig - oder wie auch immer) zur BR-Sitzung fahren. Die Fahrzeiten gehören dann zur "erforderlichen" BR-Tätigkeit, für die Ihr nach § 37 BetrVG von Eurer Tätigkeit freizustellen seit.

D
Dezibel

28.10.2015 um 12:20 Uhr

Ist es nicht schön, immer wieder zu erfahren, wie uralte Gesetze nicht mit den neuen Medien konform gehen? Damals gab es abgezählte Telefone, keine Computer, emil sowieso nicht Telkos sind auch heute noch manchen ein Fremdwort ...

Sollte da nicht mal der Gesetzgeber nachbessern, als sich mit immer neuem Sche*ß zu befassen?

OK, war OT

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