Hallo,
in unserem Betrieb gibt es Operator und Hilfskräfte(können nach 2 Jahren Operator werden). Bei einem Operator läuft der Vertrag jetzt aus und für Ihn (steht so im Einstellunggsschreiben drin) soll jetzt eine Hilfskraft und später weitere Operatoren eigestellt werden.
Wir haben der Einstellung wiedersprochen nach §99 Abs 2 Nr.3 BetrVG.
Der AG schreibt dies sei nur eine Meinungsäußerung und unser Widerspruchvorbehalt unzulässig. Stimmt das?
Mit freundlichen Grüßen